Zinsabschlag
Definition: Was ist ein Zinsabschlag?
Der Zinsabschlag wurde am 01.01.1993 eingeführt und wird auf Zinserträge auf Girokonten oder andere Kapitalanlagen erhoben. Das Kreditinstitut muss 30 Prozent des Kapitalertrags, bei Tafelgeschäften 35 Prozent, an das Finanzamt abführen.
Eine Befreiung des Zinsabschlags findet bei einem Zinssatz von unter einem Prozent statt oder bei einem einmal pro Jahr ausgezahlten Pauschalbetrag von 10 Euro. Ebenso bei Bausparverträgen, sofern eine Wohnungsbauprämie gewährt wurde. Außerdem gibt es die Möglichkeit bei jedem Kreditinstitut einen Sparer-Pauschalvertrag von bis zu 801 Euro pro Person zu stellen. Er kann bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung verrechnet werden.
Am dem 01.01.2009 wurde der Zinsabschlag durch die Abgeltungssteuer ersetzt.
Beispiel: Ein Kontoinhaber bekommt auf sein Girokonto einen Zinssatz von 2,3 Prozent ausgezahlt. Da dieser Betrag über der Freigrenze liegt, behält das Kreditinstitut einen Abschlag von 30 Prozent ein und führt diesen an das Finanzamt ab. Der Kontoinhaber hat im weiteren Verlauf die Möglichkeit, den Zinsabschlag bei der Einkommenssteuer zu verrechnen.
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