Wirtschaftslexikon

Urheberrecht

Definition: Was ist das Urheberrecht?

Das Urheberrecht (engl. Copyright) ist ein juristischer Schutz für kreative Leistungen, Markenzeichen und andere markenrelevante Materialien. Es regelt dem Schutz geistigen Eigentums vor unrechtmäßiger Vervielfältigung.

Das geistige Eigentum des Urhebers eines wissenschaftlichen, literarischen oder auch musikalischen Werks darf nicht ohne Weiteres von Dritten benutzt, bzw. vervielfältigt werden. Auch Bilder, Gemälde oder Filme sowie auch in modernerem Kontext Software oder technische Errungenschaften haben ein Urheberrecht. Speziell in technischen Angelegenheiten wird das Copyright jedoch durch ein Patent oder eine Marke geschützt.

Der Zweck des Urheberrecht besteht darin, das geistig Eigentum eines Urhebers zu schützen. Zudem kann der Rechteinhaber durch das damit entstehende Nutzungs- und Verwertungsrecht Einkommen erzielen.

Eine Verletzung des Copyrights besteht z.B. bei unerlaubtem Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken, etwa bei Raubkopien von Musik, Videos oder auch Software, bei der illegalen Verbreitung dieser Plagiate und auch beim Veröffentlichen fremder Arbeiten unter eigenem Namen. Das Kopieren für den rein privaten Gebrauch und das Zitieren von Werken ist dagegen gemäß Copyright erlaubt.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Urheberrecht

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Urheberrecht copyright
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