Wirtschaftslexikon

Übernahmekommission

Definition: Was ist eine Übernahmekommission?

Die Mitglieder der Übernahmekommissionen werden von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen berufen. Der Übernahmekommission obliegt im Zusammenhang mit dem Übernahmekodex vor allem eine Schiedsfunktion.

© Deutsches Derivate Institut

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X