Wirtschaftslexikon

Tenderverfahren

Definition: Was ist das Tenderverfahren?

Das Tenderverfahren, auch als Ausschreibungsverfahren bezeichnet, ist eine Vorgehensweise, bei der Wertpapiere- in der Regel Obligationen- über Gebote emittiert (Emission) werden: Der Anbieter sammelt die eingehenden unterschiedlichen Gebote und teilt auf deren Grundlage zu. Bei der Zuteilung haben die Bieter mit den höchsten Geboten Vorrang. Es können verschiedene Zuteilungsmethoden angewendet werden. Die Europäische Zentralbank (EZB) stellt über solche Tenderverfahren den Kreditinstituten Liquidität bereit(Offenmarktgeschäft, Refinanzierung).

Es wird zwischen Zinstender und Mengentender unterschieden. Beim Zinstender bieten die Kreditinstitute Betrag und Zinssatz, zu denen sie mit dem Eurosystem Geschäfte tätigen wollen. Die Zuteilung erfolgt entweder zu einem einheitlichen Satz („holländisches“ Verfahren) oder zu den individuellen Bietungssätzen („amerikanisches“ Verfahren). Dabei werden Gebote, die über dem niedrigsten noch zum Zuge kommenden Satz liegen, voll zugeteilt, während die Gebote zu diesem Satz gegebenenfalls repartiert werden.

Beim Mengentender legt die Zentralbank den Zinssatz im Voraus fest und die teilnehmenden Geschäftspartner bieten den Geldbetrag, für den sie zum vorgegebenen Zinssatz abschließen wollen. Sind die Bietungen der Banken höher als die von der Notenbank angestrebte Zuteilungsmenge, werden die individuellen Gebote nur entsprechend einer bestimmten Quote zugeteilt.

© Deutsches Derivate Institut

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