Wirtschaftslexikon
Tafelgeschäft
Definition: Was ist ein Tafelgeschäft?
Bei Tafelgeschäften, auch als Schaltergeschäfte bezeichnet, werden Wertpapiergeschäfte direkt am Bankschalter getätigt. Der Käufer erhält die Wertpapiere physisch gegen Barzahlung ausgehändigt. Es gibt kein Depot und es wird kein Konto berührt und ist somit nur schwer nachvollziehbar.
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