Sacheinlage
Definition: Was ist Sacheinlage?
Eine Sacheinlage ist eine Kapitaleinlage, die einem Unternehmen durch materielle oder immaterielle Gegenstände bereit gestellt wird. Beispiele hierfür sind Maschinen, Gebäude, Patente oder Lizenzen kann es sich um Sacheinlagen handeln.
Grundssätzlich kann zwischen fünf Arten von Sacheinlagen unterschieden werden:
- Materielle Sacheinlagen: Güter, wie Maschinen, Fahrzeuge, IT-Ausstattung, Werkzeuge, Immobilien oder Wertpapiere.
- Immaterielle Sacheinlagen: Güter, die nicht materieller Natur sind, wie z.B. Lizenzen, Patente oder Urheberrechte.
- Dienstleistungen: z.B. unentgeltliche Mitarbeit
- Nutzungsüberlassungen: Hier wird die unentgeltliche Nutzung von Gütern gestattet. Wobei das Eigentum der Güter nicht an das Unternehmen übergeht.
- Verdeckte Sacheinlagen: z.B Bareinlagen ohne offizielle Verabredung über den späteren Austausch gegen einen Vermögensgegenstand für die Einlage.
Die Wertgegenstände können von Kapitalgebern innerhalb oder außerhalb des Unternehmens stammen. Das heißt, ein Unternehmenseigner oder Gesellschafter kann Sacheinlagen tätigen, aber es kann auch eine externe Quelle geben, die dann Anteile am Unternehmen erhält.
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