Wirtschaftslexikon

Personengesellschaft

Definition: Was ist eine Personengesellschaft?

Personen können sich mit einem gemeinsamen Unternehmensziel zu einer Personengesellschaft zusammenschließen. Dabei liegt die Haftung in der Gesellschaft, anders als bei einer Kapitalgesellschaft, bei den Gesellschaftern, ebenso wie auch die Ausführung der Geschäftsführung. Auch sonst kann die Personengesellschaft durchaus als eine Art Gegenstück zur Kapitalgesellschaft gesehen werden. Zu Beginn einer Unternehmensgründung steht also hier die Auswahl zwischen diesen beiden grundsätzlichen Rechtsformen an.

Fällt die Wahl auf die Personengesellschaft, sind dafür mindestens zwei juristische (hier ist z.B. auch eine GmbH möglich) oder natürliche Personen erforderlich. Gleichzeitig sind Personengesellschaften selbst keine juristischen Personen). Zur Gründung wird ein formfreier Gesellschaftsvertrag aufgesetzt. Die Einlage eines Startkapitals ist nicht notwendig, aber doch allgemein üblich. Falls die Gesellschaft eine Personenhandelsgesellschaft ist, gilt Sie im Sinne des Handelsgesetzbuches als Kaufmann, unterliegt der Gewerbesteuer und bedarf eines Eintrags ins Handelsregister.

 

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