Wirtschaftslexikon

Nebenrechte

Definition: Was sind Nebenrechte?

Es kann zwischen den folgenden Nebenrechten bei Wertpapieren unterschieden werden:

exBR = erste Notiz nach Abschlag eines Rechtes zum Bezug von Aktien, Optionsscheinen, etc.

exBA = erste Notiz nach Abschlag von Berichtigungsaktien

exA = erste Notiz nach Ausschüttung der Zinsen (insbesondere bei Genussscheinen)

exD = erste Notiz nach Abschlag der Dividende

exZS = erste Notiz nach Zinszahlung bei Anleihen, bei denen keine Stückzinsverrechnung stattfindet

exAZ = erste Notiz nach einer Ausgleichszahlung (insbesondere bei Aktien)

exBO = erste Notiz nach Zahlung eines Bonusrechtes (insbesondere bei Aktien)

HL = Hinweis Löschung (muss in den Bekanntmachungen näher spezifiziert werden)

HA = Hinweis Abschlag (muss in den Bekanntmachungen näher spezifiziert werden)

ex abc = erste Notiz nach Abschlag von 2 oder mehreren Nebenrechten

ex SP = erste Notiz einer Aktie nach einer Teilung (Split)

© Deutsches Derivate Institut

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