Wirtschaftslexikon

Nachgründung

Definition: Was ist eine Nachgründung?

Als Nachgründung wird gem. § 52 AktG der Erwerb von Vermögensgegenständen, insbesondere Betriebsanlagen, durch eine Aktiengesellschaft bezeichnet, wenn der Erwerb in den ersten 2 Jahren seit der Eintragung der Aktiengesellschaft im Handelsregister vorgenommen wird und die Vergütung den 10. Teil des Grundkapitals übersteigt.

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