Moratorium
Definition: Was ist ein Moratorium?
Ein Moratorium (Latein mora, „Verzögerung, Verzug“) ist ein Zahlungsaufschub, der für einen bestimmten Zeitraum gewährt wird. Das Moratorium wird entweder vom Kreditgeber alleine festgelegt oder nach Verhandlungen von Gläubiger und Schuldner gemeinsam vereinbart. Ein Moratorium kann die Zahlung von Zinsen oder von Tilgungen bis auf weiteres aussetzen.
Anwendungsgebiete eines Moratoriums
In Abbildung 1 sind die unterschiedlichen Anwendungsgebiete eines Moratoriums zu sehen:
1. Internationaler Zahlungsverkehr
Häufig zu finden ist es im internationalen Zahlungsverkehr, etwa wenn ein Staat seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem anderen Staat nicht mehr oder noch nicht nachkommen kann. Zwischen den Staaten besteht eine Vereinbarung, dass eine Zahlungsunterbrechung gegenüber dem Gläubiger nach dem Eintreten bestimmter Voraussetzungen verfügt werden kann. Der andere Staat verpflichtet sich zum Stillhalten bezüglich der offenen Zahlungen, seien es Tilgungen oder Zinszahlungen. Moratorium wird im Volksmund auch Stundung, Zahlungsaufschub oder Fälligkeitsaufschub genannt.
2. Wirtschaftspolitik
Moratorien sind aus politischen Erwägungen heraus häufig das Mittel der Wahl, um milliardenschwere Zahlungsverpflichtungen zu handhaben. Am Beispiel von Griechenland praktizieren die EU-Staaten im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm-Darlehenspaket Zahlungsaufschübe, was von den deutschen Steuerzahlern mit Unmut und Unverständnis aufgenommen wurde und wird. Faktisch dient der Zahlungsaufschub dazu, den kompletten Zahlungsausfall zu vermeiden und, um langfristig doch noch das verliehene Geld zurück zu bekommen.
3. Privatwirtschaft
Aus dem privatwirtschaftlichen Bereich ist ein Moratorium zum Beispiel auch in Zusammenhang mit Steuerschulden bekannt. Kann ein Steuerpflichtiger den ausstehenden Zahlungen nicht nachkommen, gewähren viele Finanzbehörden einen gewissen Zahlungsaufschub. Dieser richtet sich nach verschiedenen Faktoren, die von Fall zu Fall geprüft werden.
Grund für den gewährten Zahlungsaufschub ist, dass die Finanzbehörden davon ausgehen, dass der Schuldner nach Ablauf einer vereinbarten Frist in der Lage ist, die offenstehenden Forderungen auszugleichen. Deshalb ist es für Steuerschuldner unerlässlich, die Hintergründe ihrer momentanen Zahlungsschwierigkeiten zu erläutern und zudem glaubhaft zu machen, dass es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt. Gelingt das nicht, haben sie keine Chance auf einen Zahlungsaufschub.
Manchmal fordern Finanzbehörden eine Anzahlung, um die Schuldanerkennung sowie die Zahlungsbereitschaft eines säumigen Zahlers zu dokumentieren. Wäre die Finanzbehörde nicht davon überzeugt, dass die Forderungen zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen werden können, würde sie keinen Zahlungsaufschub gewähren, sondern ihre Ansprüche, falls nötig, mit rechtlichen Schritten – wie zum Beispiel einer Kontopfändung – durchsetzen.
4. Bankwesen
Im Bankwesen sieht ein Moratorium folgendermaßen aus: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen verhängt vorübergehend ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot, wenn Kreditinstitute in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, die ein allgemeines Risiko für die Gesamtwirtschaft darstellen können. Für die Dauer des Moratoriums ist es dann nicht möglich, gegen das Kreditinstitut mit einer einstweiligen Verfügung oder einer Zwangsvollstreckung vorzugehen. Außerdem ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Vermögen der Bank gemäß Paragraf 47 Kreditwesengesetz (KWG) ausgeschlossen.
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