Mini-GmbH
Definition: Was ist eine Mini-GmbH?
Die Mini-GmbH ist eine Unternehmensform, die prinzipiell von jedem gegründet werden kann. Sie kann auch als Unternehmergesellschaft (UG) bezeichnet werden und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Die Haftung ist auf das Firmenvermögen beschränkt.
Die Gründung einer Mini-GmbH kann ganz alleine oder bis maximal als Dreiergruppe über stark vereinfachte Gründungsmodalitäten erfolgen. Es gibt simple Musterprotokolle dafür, mit denen Interessierte zu einem Notar gehen und die 1 Euro GmbH gründen können. Anschließend firmiert die UG mit dem Zusatz Unternehmergesellschaft oder UG (haftungsbeschränkt) und das Unternehmen ist verpflichtet, mindestens 25% des Jahresumsatzes als Rücklagen zu bilden, bis ein Stammkapital von wenigstens 25.000€ erreicht ist. Ist dies erreicht, kann der Namenszusatz der UG entfallen. Wichtig zu beachten ist, dass das niedrige Startkapital schnell auch zu buchhalterischer Überschuldung und schließlich zur Gefahr einer Insolvenzverschleppung führen kann. Ein gewisses Startkapital deutlich über dem 1 Euro ist daher empfehlenswert. Dies müssen jedoch nicht die 25.000€ einer GmbH sein.
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