Lohnnebenkosten
Definition: Was sind Lohnnebenkosten?
Lohnnebenkosten, auch als indirekte Arbeitskosten bezeichnet, sind Kosten, die Arbeitgeber zum vereinbarten Lohn des Arbeitnehmers hinzurechnen und bezahlen müssen. Die typischen Lohnnebenkosten setzen sich im Wesentlichen aus Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zusammen.
Doch es gibt noch weitere Kosten, die Arbeitgeber tragen müssen. Dabei handelt es sich um Kosten für die Unfallversicherung, Kosten für berufsbedingte Aus- und Weiterbildung, weitere entstehende Kosten für zwingend erforderlichen Berufsbekleidung, Beihilfen zum Umzug sowie anfallende Steuern in Zusammenhang mit den Lohn- und Gehaltssummen im Betrieb. Außerdem fallen Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie die Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen zusätzlich an.
Nicht gesetzliche Lohnnebenkosten
Eine weitere Kategorie von Lohnnebenkosten findet sich außerhalb der gesetzlichen Sozialabgaben, nämlich innerhalb der Tarifverträge, der innerbetrieblichen Vereinbarungen und individuellen Absprachen mit Mitarbeitern. Weihnachtsgeld, Zuschüsse zum Krankengeld, vermögenswirksame Leistungen, Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge und einiges mehr erweitern den Kostenapparat für Unternehmen um weitere Bausteine. Diese Lohnnebenkosten sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern Betriebe haben diesbezüglich einen gewissen Handlungsspielraum. In Abhängigkeit der Vereinbarungen besteht ein Mitspracherecht seitens des Arbeitgebers.
Alle Lohnnebenkosten sind Aufwendungen, die eine Firma gewinnmindernd ansetzen kann. Manchmal werden Lohnnebenkosten auch als Personalzusatzkosten oder Personalnebenkosten bezeichnet. Die Lohnnebenkosten werden nicht als direkte Lohnkosten, sondern als indirekte Lohnkosten tituliert. Gehalts- und Lohnzahlungen sind hingegen direkte Lohnkosten.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zur Berechnung und Zahlung von Lohnnebenkosten verpflichtet. Die Verpflichtung gilt für alle sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Im Schnitt müssen Arbeitgeber mit rund 30% zusätzliche Kosten bezogen auf den Lohn des Arbeitnehmers rechnen. Allerdings variiert der konkrete Satz von Jahr zu Jahr, da sich die Sozialversicherungsbeiträge ändern können. Die Bundesregierung legt sie nämlich jährlich neu fest.
Höhe der Lohnnebenkosten
Um festzustellen, wie hoch die Arbeitgeberbelastung für einen Mitarbeiter ist, fertigen Steuerberater und Lohnbüros konkrete simulierte Abrechnungen an. Neben dem Bruttogehalt spielt die Einstufung in die Lohnsteuerklasse eine Rolle, die sich gravierend auf den Auszahlungsbetrag auswirkt. Kinderfreibeträge oder Kirchensteuerabgaben werden in der Abrechnung ebenfalls berücksichtigt. Der Arbeitnehmer erhält eine Abrechnung, die lediglich die Bestandteile enthält, die für ihn relevant sind. Die meisten zusätzlichen Arbeitgeberbelastungen erscheinen nicht auf der Lohnabrechnung.
Beispiel
Bei einem Bruttoverdienst in Höhe von 2.500 € fallen für einen gesetzlich krankenversicherten, unverheirateten Mitarbeiter ohne Kinder mit Kirchenzugehörigkeit für den Arbeitgeber weitere Belastungen an, die um die 480 € pro Monat liegen. Hinzu kommen individuelle Komponenten, die laut geltendem Tarifvertrag oder Mitarbeitervertrag zusätzlich zu zahlen sind (zum Beispiel Zuschuss zur Altersvorsorge). Die Arbeitgeber-Bruttobelastung liegt monatlich demnach bei rund 2.980 € zuzüglich weiterer individueller vereinbarter Zahlungen.
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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Lohnnebenkosten
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Lohnnebenkosten | cost of fringe benefits associated employer outlay ancillary wage costs |