Wirtschaftslexikon

Konsortium

Definition: Was ist ein Konsortium?

Der Begriff Konsortium  stammt aus dem Lateinischen und bedeutet soviel wie Gütergemeinschaft und wird auch als Gelegenheitsgesellschaft bezeichnet. Es handelt sich um einen Zusammenschluss von Unternehmen zu einer projektorientierten Organisation, um ein Ziel zu erreichen, was den einzelnen Konsorten alleine nicht möglich gewesen wäre.

Das Konsortium wird durch den Konsortialvertrag geregelt, in dem zum Beispiel die Haftungsregelung festgehalten wird. Das Konsortium wird in der Regel nach Abschluss des Geschäfts aufgelöst. Die einzelnen Konsorten bleiben während der Dauer des Vertrags rechtlich und wirtschaftlich selbstständig. Es gibt zwei Arten von Konsortien, das Stille und das Offene. Während beim offenen Konsortium alle Konsorten gleichberechtigt die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden eingehen, vertritt beim stillen Konsortium nur einer der Konsorten die Kooperation nach Außen.

Beispiel: Häufig verbinden sich Banken zu einem Konsortium, um zum Beispiel durch ein Emissionskonsortium das vorhandene Risiko zu streuen. Hier wird zumeist eine Emission übernommen und anschließend am Markt platziert. In der Regel tritt eine der Banken als Konsortialführerin auf.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Konsortium

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Konsortium consortium
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