Wirtschaftslexikon

Kommanditgesellschaft

Definition: Was ist eine Kommanditgesellschaft?

Eine Kommanditgesellschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die unter einer gemeinschaftlichen Firma einen gemeinsamen Zweck erfüllen. Charakteristisch für die Kommanditgesellschaft ist, dass mindestens ein Gesellschafter persönlich und unbeschränkt, d.h. auch mit seinem Privatvermögen haftet.

Der vollhaftende Gesellschafter wird auch als Komplementär bezeichnet. Der Kommanditist hingegen haftet nur mit dem im Gesellschftervertrag festgelegtem Kapital. Sowohl natürliche und juristische Personen als auch Personengesllschaften kommen als Komplementär oder als Kommanditist in Betracht.

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