Wirtschaftslexikon
Kaufmann
Definition: Was ist ein Kaufmann?
Der Begriff Kaufmann bezeichnet eine Person, die kaufmännischen Tätigkeiten nachgeht und dabei offiziell und gemäß § 1 Abs. 1 HGB ein selbstständiges Handelsgewerbe betreibt. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Arten des Kaufmanns:
- Istkaufmann: Der Istkaufmann muss sein Handelsgewerbe selbst betreiben (nicht als Angestellter) und verpflichtend ist zudem ein Eintrag ins Handelsregister.
- Kannkaufmann nach § 2 HGB: Voraussetzung für den Kannkaufmann nach § 2 HGB ist der Besitz eines (optional im Handelsregister eingetragenen) Gewerbebetriebes.
- Kannkaufmann nach § 3 HGB: Führt einen eigenen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft. Auch dieser Betrieb kann, muss aber nicht im Handelsregister eingetragen sein.
- Fiktivkaufmann: Das Unternehmen dieses Gewerbetreibenden ist unrechtmäßig ins Handelsregister eingetragen.
- Scheinkaufmann: Der Scheinkaufmann tritt augenscheinlich als Kaufmann auf, ist aber eigentlich und offiziell keiner.
- Formkaufmann: Als Formkaufmann treten in der Regel Genossenschaften und Kapitalgesellschaften auf. Sie betreiben ein Handelsgewerbe und werden per Gesetz und durch ihre Rechtsform automatisch zum Formkaufmann
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