Wirtschaftslexikon

Kaufmann

Definition: Was ist ein Kaufmann?

Der Begriff Kaufmann bezeichnet eine Person, die kaufmännischen Tätigkeiten nachgeht und dabei offiziell und gemäß § 1 Abs. 1 HGB ein selbstständiges Handelsgewerbe betreibt. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Arten des Kaufmanns:

  • Istkaufmann: Der Istkaufmann muss sein Handelsgewerbe selbst betreiben (nicht als Angestellter) und verpflichtend ist zudem ein Eintrag ins Handelsregister.
  • Kannkaufmann nach § 2 HGB: Voraussetzung für den Kannkaufmann nach § 2 HGB ist der Besitz eines (optional im Handelsregister eingetragenen) Gewerbebetriebes.
  • Kannkaufmann nach § 3 HGB: Führt einen eigenen Betrieb in der Land- und Forstwirtschaft. Auch dieser Betrieb kann, muss aber nicht im Handelsregister eingetragen sein.
  • Fiktivkaufmann: Das Unternehmen dieses Gewerbetreibenden ist unrechtmäßig ins Handelsregister eingetragen.
  • Scheinkaufmann: Der Scheinkaufmann tritt augenscheinlich als Kaufmann auf, ist aber eigentlich und offiziell keiner.
  • Formkaufmann: Als Formkaufmann treten in der Regel Genossenschaften und Kapitalgesellschaften auf. Sie betreiben ein Handelsgewerbe und werden per Gesetz und durch ihre Rechtsform automatisch zum Formkaufmann

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