Wirtschaftslexikon

Kapitaldienstfähigkeit

Definition: Was ist Kapitaldienstfähigkeit?

Mit dem Begriff Kapitaldienstfähigkeit wird die Fähigkeit eines Kreditnehmers beschrieben, seinen finanzellen Verpflichtungen bei einer Kapitalaufnahme, also eines Kredits, nachzukommen. Der Kapitaldienst ist also der Dienst, den ein Kapitalnehmer dem Kapitalgeber erweisen muss, nämlich seine Verbindlichkeiten zu tilgen. Dazu gehören die Tilgungsraten sowie die Kosten für die Kreditzinsen. Inwiefern der Kreditnehmer dazu fähig ist, beschreibt die Kapitaldienstfähigkeit.

Sie ist dann überschritten, wenn ein Schuldner seinen Kapitaldienst nicht mehr erfüllen, also Verbindlichkeiten nicht mehr begleichen kann. Bei Personen und Unternehmen kann dies auch den Beginn einer Insolvenz darstellen. Aber auch bestimmte Projekte oder auch Objekte können mit dem Begriff in Verbindung gebracht werden. Entsprechende Vorausberechnungen können für solche Investitionsprojekte oder -Objekte entscheidend für deren grundsätzlich Finanzierung oder eben deren Scheitern sein. Ist nämlich das Ausfallrisiko zu hoch, wird angenommen, dass die Kapitaldienstfähigkeit nicht gegeben ist und ein Kredit wird dann nicht vergeben.

© Onpulson.de

   vorheriger Begriff
«
nächster Begriff    
»
Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X