Wirtschaftslexikon

Interessewahrend

Definition: Was ist interessewahrend?

Dieser Zusatz bei Wertpapieraufträgen ermächtigt den Händler, eigenmächtig ein Limit geringfügig den Marktentwicklungen anzupassen oder einen Auftrag in mehreren Tranchen durchzuführen.

© Deutsches Derivate Institut

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