Insolvenzquote
Definition: Was ist eine Insolvenzquote?
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil der Gläubigerbefriedigung, der aus der Insolvenzmasse gedeckt werden kann, nachdem das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist.
In die Insolvenz geht in der Regel nur, wer nicht mehr alle seine Gläubiger bedienen kann. Entsprechend bezeichnet die Insolvenzquote das prozentuale Verhältnis dessen, was der Schuldner noch zahlen kann in Relation zu dem, was die Gläubiger noch fordern. Sprich, die Insolvenzquote bezeichnet den Prozentsatz dessen, was ein Gläubiger an offenen Forderungen noch vom Schuldner erwarten kann.
Errechnet wird die Quote aus der Summe aller bei den Gläubigern offenen Forderungen im Verhältnis zur gesamten Insolvenzmasse. Grundlage zur Errechnung ist das Insolvenzverfahren. Dabei muss der Insolvenzverwalter überhaupt einmal die Insolvenzmasse ermitteln, um dann wiederum daraus den prozentualen Anteil dessen ermitteln zu können, was die Gläubiger noch an Rückzahlungen erwarten können. Mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens werden dann gemäß der berechneten Quote die Forderungen der Gläubiger befriedigt.
Alles, was dabei an Schulden nicht Teil der Insolvenzquote war, geht den Gläubigern verloren. Dies ist in einem Insolvenzverfahren meistens der Fall , sodass die Gläubiger hier in der Regel immer nur einen Teil ihrer Forderungen zurück erhalten.
Weblinks zum Thema
Online-Rechner zur Ermittlung der Insolvenzquote und Vergütung
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