Wirtschaftslexikon

Gründungskosten

Definition: Was sind Gründungskosten?

Als Gründungskosten werden sämtliche Kosten bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Gründung eines Unternehmens stehen.

Um ein Unternehmen zu gründen, bedarf es einiger finanzieller Aufwendungen. Diese werden in ihrer Gänze mit dem Begriff Gründungskosten zusammengefasst und müssen als solche auch vom Gründer vorgestreckt werden. Daher sollten sie vorab gut kalkuliert werden.

Die Gründungskosten gewährleisten die rechtliche Existenz eines entstehenden Unternehmens und beinhalten Positionen wie eine professionelle Marktanalyse, Seminare, Notar- und/oder Gerichtskosten, Beraterkosten, Gründerlohn, Provisionen oder die Kosten für die Gewerbeanmeldung den möglicherweise darauf folgenden Handelsregistereintrag. Hier sei noch zu erwähnen, dass die jeweilige Rechtsform Einfluss auf die Höhe der der Kosten für die Gründung hat und z.B. eine GmbH in der Gründung mehr kostet als ein Einzelunternehmen.

Gleichwohl können Gründungskosten als Betriebskosten steuerlich geltend gemacht werden, sind aber von Gründungsinvestitionen zu unterscheiden, die als langfristig wirksame Investitionen in einen startenden Betrieb gelten, wie z.B. Büromöbel, Lagerausstattung oder Werbe- und Marketingkosten. Wenn ein deutlicher Zusammenhang mit der Gründung zu erkennen ist, können sie als vorweggenommene Betriebsausgaben in dem Jahr, in dem die Ausgaben getätigt wurden abgesetzt werden.

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