Wirtschaftslexikon
Gesellschaftsvertrag
Definition: Was ist ein Gesellschaftsvertrag?
Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gem. § 705 BGB gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten. Wesentliche Bestandteile des Gesellschaftsvertrags sind:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Unternehmenszweck
- Höhe des Stammkapitals der Gesellschaft
- Beginn der Geschäftstätigkeit
- Informationsrechte der Gesellschafter
- Kündigung/Auflösung der Gesellschaft
- Veräußerung und Einbeziehung von Geschäftsanteilen
- Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
- Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegende Gegenstände
- Vorschriften über Gesellschafterversammlungen
- Bestimmungen über Beschlussfassungen der Gesellschafter
- Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung
- Behandlung von Gewinnen/Verlusten
- Auflösung der Gesellschaft
- Bekanntmachung der Gesellschaft
Video: Wichtige Klauseln im Gesellschaftsvertrag
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