Einstandspreis
Definition: Was ist der Einstandspreis?
Der Einstandspreis, auch Bezugspreis oder Beschaffungspreis genannt, ist der Preis ab Werk, also die nackten Herstellkosten ohne jedweden Gewinnaufschlag. Der Preis ab Werk umfasst Arbeitskosten, Rohstoffe und Energie sowie Gemeinkosten wie Darlehenszinsen, Wartung oder Miete.
Der Einstandspreis ist eine wichtige Kalkulationsgrundlage für den Verkaufspreis. Er umfasst zudem alle Kosten, die ein Unternehmen direkt oder mittelbar im Zusammenhang mit der Beschaffung von Waren hat. Dazu gehören unter anderem Kosten für die Logistik, Zölle, Nebenkosten, Preissenkungen oder Vorsteuer.
Diese Kostenpunkte werden für jede individuelle Wareneinheit mit dem Grundpreis verrechnet. Im Ergebnis entsteht der Einstandspreis, also der Preis, den ein Unternehmen aufwendet, um mit der entsprechenden Ware handeln zu können.
Schließlich ist das Ziel des Handelns Umsatz und Gewinn. Die Differenz zwischen Einstandspreis und Verkaufserlös spielt dabei eine wichtige Rolle, denn je kleiner diese ist, desto niedriger ist auch der Gewinn bei gestiegenem Umsatz.
Waren dürfen gleichwohl nicht unter dem Einstandspreis verkauft werden, das ist gesetzlich verboten. Der Händler muss seine Waren also zu einem höheren Preis anbieten, als er selbst dafür bezahlt hat. Im harten, modernen Wettbewerb wird dieser Grundsatz aber hin und wieder auch mal ignoriert, wie zum Beispiel im Lebensmittelhandel, wo mitunter durchaus geringe Margen herrschen. Der Effekt: Niedrigpreise, Angebot und „Kampf-Preise“. Hier ist weniger der Gewinn das Ziel, denn das steigende Kundeninteresse.
Den Überblick über den Bezugspreis für sämtliche Waren zu haben, ist für Unternehmer sehr wichtig. Die Kostenarten sämtlich zu erfassen, kann langwierig sein, der einmalige Aufwand zahlt sich jedoch auf Dauer aus. Für ein florierendes Unternehmen ist die Handelskalkulation mit Einstandspreis und Brutto-Listenpreis unerlässlich.
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