Wirtschaftslexikon

Betriebsausgaben

Definition: Was sind Betriebsausgaben?

Betriebsausgaben sind gem. § 4 Abs. 4 EStG alle Ausgaben, die ein Unternehmen durch seine wirtschaftliche Tätigkeit und durch den Unternehmensbetrieb hat. Typischerweise reduzieren die Betriebsausgaben den betrieblichen Gewinn und können in der Regel zu einem großen Teil steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist es wichtig, auf Unterschiede zwischen abzugsfähigen und nur teilweise abzugsfähigen Betriebsausgaben zu unterscheiden.

Wichtig dabei ist, ob eine Betriebsausgabe auch einen betrieblichen Hintergrund hat. Dazu zählen alle Ausgaben, die direkt mit dem Betrieb zu tun haben oder für den Betrieb nötig sind. Hierzu gehören z.B. Kosten für Rohstoffe, Personal, betrieblich genutzte Immobilien oder auch Betriebskosten innerhalb der Betriebsräumlichkeiten. Nur teilweise absetzbar sind Bewirtungen, Geschenke oder Verpflegungsmehraufwände auf Betriebsreisen.

Der Nachweis der Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt erfolgt durch die Buchführung, in der die entsprechenden Ausgaben durch Belege dokumentiert sind. Bei bestimmten Arten betrieblicher Kosten werden zur steuerlichen Verwertung weitere Nachweise nötig, wie zum Beispiel ein Fahrtenbuch bei Firmenwagen. Erkennt das Finanzamt eine Betriebsausgabe nicht an, kann es dem Steuernachlass widersprechen.

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