Wirtschaftslexikon

Autoversicherung

Definition: Was ist eine Autoversicherung?

Unter dem Begriff Autoversicherung werden in der Umgangssprache mehrere typische Policen rund um das Auto und den Straßenverkehr zusammengefasst. Dazu zählen:

Kfz-Haftpflichtversicherung: Eine Autoversicherung, die Autofahrer vor den finanziellen Folgen von Unfällen schützt. Sie ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, ohne die man nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf.

Verkehrsrechtsschutzversicherung: Eine freiwillige Versicherung, die zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. Sie bietet Schutz der Versicherten vor Zahlungen an Anwälte oder Gerichte in Versicherungsfällen.

Insassenunfallversicherung: Ebenfalls eine freiwillige Zusatzversicherung, die Autofahrer unabhängig von der Schuldfrage bei bleibenden Schäden unterstützt.

Inhaber eines Schutzbriefs erhalten von ihrem Versicherer Hilfe bei Pannen, Unfällen oder Diebstählen. Die Leistungen sind dabei nur an das Fahrzeug, nicht an bestimmte Personen gebunden. Teilweise sind auch Leistungen im Bereich der Personenhilfe mit im Schutzbrief inbegriffen.

Die Kaskoversicherung deckt Schäden an Kraftfahrzeugen, Flugzeugen oder auch Schiffen. Im einem Versicherungsfall zahlt diese Autoversicherung Beschädigungen, Zerstörungen oder Verlust, wobei bestimmte Schäden, etwa durch Fahrlässigkeit oder Vandalismus, nicht per se Bestandteil jeder Kaskoversicherung sind.

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