Außerordentliche Hauptversammlung
Definition: Was ist eine außerordentliche Hauptversammlung?
Ist eine Hauptversammlung im Sinne des §§ 92 Abs. 1, 122 Abs. 1 AktG. Sie wird vom Vorstand einberufen, wenn ein Verlust in Höhe von mindestens der Hälte des Grundkapitals im Rahmen einer Bilanzaufstellung ermittelt wurde. Nach § 122 Abs. 1 AktG haben auch die Aktionäre das Recht eine Außerordentliche Hauptversammlung (aoHV) einzuberufen, sobald dies mindestens 20 % der Aktionäre verlangen.
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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Außerordentliche Hauptversammlung
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Außerordentliche Hauptversammlung | extraordinary general meeting |