Außenverhältnis
Definition: Was ist ein Außenverhältnis?
Der Begriff Außenverhältnis bezeichnet verschiedene Aktivitäten von Unternehmen am Markt, wie z.B. juristische Beziehungen oder Geschäftsbeziehungen. Dabei sind alle Verhältnisse der juristischen Person zu Dritten, bzw. jene Verhältnisse einer Gesellschaft zu einem gesellschaftsexternen Dritten gemeint. Auch im Sinne einer Stellvertretung und im Gesellschaftsrecht wird das Außenverhältnis angewendet.
Es wird grundlegend zwischen zwei Unterarten des Außenverhältnisses differenziert: Dem Außenverhältnis im Rahmen der Stellvertretung und dem Außenverhältnis im Rahmen des Gesellschaftsrechts. Letzteres bezieht sich ausschließlich auf Rechtsbeziehung einer Gesellschaft nach außen zu Dritten, deren Regelungen sich im Gesellschaftsvertrag wiederfinden.
Beim Außenverhältnis im Rahmen der Stellvertretung kann z.B. ein Geschäftsführender Gesellschafter einem Vertreter eine Innen- oder auch eine Außenvollmacht erteilen, wodurch der Bevollmächtigte Vertretungsmacht und damit einhergehend alle Rechten und Pflichten des eigentlichen Vertreters erhält.
Das Gegenteil ist das Innenverhältnis, das Beziehungen von Gesellschaftern untereinander sowie ihre Aufgaben wie Buchführung, Bilanzierung oder auch Informations- und Stimmrechte regelt.
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