Außenprüfung
Definition: Was ist eine Außenprüfung?
Die Außenprüfung ist eine von den Finanzbehörden vorgenommene Steueruntersuchung. Sie dient dazu, die steuerlichen Belange von Versicherten zu prüfen und zu beurteilen sowie eventuelle Ermittlungstätigkeiten beim Versicherten vor Ort durchzuführen. Dabei geht es in der Regel darum, die Verhältnisse des Steuerpflichtigen zu ergründen und eventuell offene Steuerzahlungen einzutreiben. Es wird in der Nomenklatur zwischen verschiedenen Arten der Außenprüfung unterschieden, etwa zwischen der Lohnsteueraußenprüfung und der Umsatzsteuersonderprüfung.
Da eine solche Außenprüfung für die Steuerpflichtigen einen starken Eingriff in seine Rechte darstellt, gibt es hierfür eine Menge Vorschriften und Verpflichtungen für die Prüfer der Finanzbehörde, die einzuhalten sind.
Sie kann sowohl natürliche als auch juristische Personen betreffen. Die häufigste Maßnahme unter Steuerprüfungen ist jedoch die Betriebprüfung, kurz BP genannt. Hier geht es um die steuerliche Prüfung von Gewerbebetrieben, Freiberuflern oder Betrieben in Land- und Forstwirtschaft.
Die Durchführung der Prüfung findet in den normalen Geschäfts- und Arbeitszeiten und üblicherweise in den Räumlichkeiten des Steuerpflichtigen statt. Es werden die Buchführung und die Datenverarbeitungssysteme gesichtet. Für die Geprüften besteht Mitwirkungspflicht. Sie müssen also Auskünfte erteilen, die dem erfolgreichen Ablauf der Außenprüfung zweckdienlich sind.
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