Arbeitslosenversicherung
Definition: Was ist die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung gewährleistet Arbeitslosen eine Einkommenssicherung, bzw. die Absicherung des Existenzminimums während der Zeit der Arbeitssuche. In Deutschland ist diese Versicherung ein Teil der Sozialversicherungen zur Arbeitsförderung und stammt aus dem dritten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB III). Der Träger dieser Sozialleistungen ist die Bundesagentur für Arbeit.
Die Finanzierung der Versicherung erfolgt in Deutschland, wie z.B. auch die Renten- oder Pflegeversicherung, durch entsprechende Entrichtungen von Beiträgen. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Entsprechende Beiträge liegen seit dem 01.01.2019 bei 2,6% des beitragspflichtigen Bruttoentgelts.
Das Leistungsspektrum der Arbeitslosenversicherung finanziert sich fast ausschließlich aus diesen Beiträgen. Während die Bundesagentur für Arbeit mit den Beiträgen auch die ihr speziell zugewiesenen Aufgaben und ihre Verwaltung finanziert.
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