Wirtschaftslexikon

Arbeitslosengeld

Definition: Was ist das Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld ist eine staatlich erbrachte monetäre Unterstützung für Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind . Anders als z. B. bei der  privat finanzierten Arbeitslosenversicherung wird das Arbeitslosengeld aus Steuergeldern finanziert. Das Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) enthält die rechtlichen Grundlagen hierfür.

Die Förderungen dienen dazu, dass sich die Erwerbslosen eine gewisse Mindestsicherung leisten können, also sich ernähren oder auch wohnen können. Ziel ist die Vermeidung von Armut. Die Arbeitslosengelder werden auch als Entgeltersatzleistungen bezeichnet, also als Ersatzzahlungen für beruflich erwirtschaftete Entgelte.

Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld

Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Arbeitslosigkeit und Beschäftigungsbereitschaft
    Sie sind aktuell nicht beschäftigt, können jedoch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst.
  2. Meldung der Arbeitslosigkeit
    Sie haben sich entweder persönlich bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder online über den Digitalen Service als arbeitslos gemeldet.
  3. Aktive Suche nach Arbeit
    Sie sind aktiv auf der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung und arbeiten dabei eng mit Ihrer Agentur für Arbeit zusammen.
  4. Erfüllung der Anwartschaftszeit
    Sie haben die Mindestdauer an Beitragszahlungen in die Arbeitslosenversicherung geleistet, um Leistungen in Anspruch nehmen zu können.

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