Wirtschaftslexikon

Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

Definition: Was ist der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung?

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist der Anteil der zu leistenden Versicherungsbeiträge, die ein Arbeitgeber an die üblichen Versicherungsträger zu entrichten hat. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung werden insgesamt zur einen Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt und von dessen Bruttolohn abgezogen („Arbeitnehmeranteil“). Die andere Hälfte wird durch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung abgedeckt. Die zusammengesetzten Beiträge werden durch den Arbeitgeber direkt an die entsprechenden Empfänger überwiesen, wie z.B. an die Krankenkasse des Arbeitnehmers.

In bestimmten Fällen kann ein Angestellter aber auch von manchen Zahlungen befreit werden, wie etwa Auszubildende, deren Gehalt eine gewisse Grenze nicht erreicht. Wichtig ist im Zusammenhang Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung auch die Beitragsbemessungsgrenze, das heißt diejenige Grenze, bis zu der höchstens Beitragsgelder vom Bruttolohn abgezogen werden dürfen.

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist nicht versteuerbar, sofern der Arbeitnehmer den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil zur Sozialversicherung entrichtet. Leistet der Arbeitgeber einen größeren Anteil, wird dieser Mehrbetrag steuerpflichtig.

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung

DeutschEnglisch
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung employer's contribution to social security
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