Wirtschaftslexikon

Akzept

Definition: Was ist ein Akzept?

Ein Akzept ist ein gezogener Wechsel, der vom Bezogenen (dem Hauptschuldner) akzeptiert, das heißt angenommen worden ist. Dadurch tritt zu der Zahlungsanweisung eine Zahlungsverpflichtung des Bezogenen. Das Gegenstück zum Akzept ist die Tratte, die hingegen keine Unterschrift des Bezogenen beinhaltet.

Es wird zwischen unterschiedliche Varianten des Akzeptes differenziert: Kurz- und Vollakzept, Teilakzept (der Bezogenen verpflichtet sich nur für einen Teilbetrag des im Wechsel genannten Gesamtbetrages) sowie Avalakzept (Aval).

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Wörterbuch Deutsch-Englisch | Übersetzung für Akzept

DeutschEnglisch
Akzept acceptance
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