Wirtschaftslexikon

Abnutzbare Wirtschaftsgüter

Definition: Was sind abnutzbare Wirtschaftsgüter?

Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind ein Teil des Vermögens eines Unternehmens. Hierzu gehören alle Teile des Betriebsvermögens, also alle Bewertungsobjekte, die für das Betriebsvermögen steuerrechtlich relevant sind. Abnutzbare Wirtschaftsgüter sind innerhalb dieser Definition solche Güter, die von Unternehmen erworben werden und dann verbraucht werden können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Immaterielle Wirtschaftsgüter
  • Gebäude und Teile von Gebäuden
  • Sonstige unbewegliche Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude oder Gebäudeteile sind
  • Bewegliche Wirtschaftsgüter wie Werkzeuge, Fahrzeuge, Tiere, Maschinen oder auch Scheinbestandteile

Typischerweise fällt in die Definition von abnutzbaren Wirtschaftsgütern auch, dass mit ihnen Einkünfte erzielt werden und dabei einer technischen und/oder wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen.

Zudem unterliegen die abnutzbaren Wirtschaftsgüter den Herstellungs- oder Anschaffungskosten, mit denen sie zu bewerten sind. Zudem sind  die Abschreibungen wertmindernd zu berücksichtigen. Unterschreitet der Teilwert des abnutzbaren Wirtschaftsguts den Buchwert, kann eine Teilwertabschreibung vorgenommen werden.

Das Gegenteil von abnutzbaren Wirtschaftsgütern sind nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter. In diese Kategorie fallen zum Beispiel Boden und Grund oder Finanzanlagen.

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