Katharina Kuschefski LL.M. ist Rechtsanwältin in der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker & Jaeger und Lehrbeauftragte an der University of Europe for Applied Sciences. www.spieker-jaeger.de
Arbeitnehmer, die während des Urlaubs wegen einer COVID-19 Infektion in Quarantäne müssen, können die entgangenen Urlaubstage nicht immer nachholen. Wie das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, stellt die behördliche Quarantäneanordnung keinen Nachweis dafür dar, dass der erkrankte Mitarbeitende auch arbeitsunfähig ist. mehrAm 08.11.2021 in Personal