Digitalisierung
Grenzen der revisionssicheren E-Mail-Archivierung
Unternehmen sind aufgrund von Vorgaben insbesondere des Handelsrechts und der Abgabenordnung verpflichtet, Geschäftsbriefe und ihnen gleichgestellte Kommunikation revisionssicher – d.h. insbesondere fälschungssicher – zu archivieren. In der Unternehmenspraxis bedeutet dies, auch ein- und ausgehende E-Mailkommunikation in einem separaten revisionssicheren Archiv für den Zugriff durch insbesondere die Finanzbehörden bereitzuhalten. mehr
Am 13.08.2013 in Digitalisierung
Digitalisierung
Was muss beim Verfahrensverzeichnis und Datenschutzgesetz beachtet werden?
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden an den betrieblichen Datenschutz klare Anforderungen gestellt, damit personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Das BDSG sieht in § 4g Abs. 2 BDSG zu diesem Zweck eine Dokumentation der Datenhaltung und eine Überwachung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitungsvorgänge in Form eines sog. Verfahrensverzeichnisses vor, um die Überprüfung des Datenschutzes durch die diversen Kontrollinstanzen zu ermöglichen. mehr
Am 12.12.2009 in Digitalisierung
Digitalisierung
Online-Bonitätsprüfung: Zulässig ohne Einwilligung der Betroffenen?
Die verdeckte Online-Bonitätsprüfung vor Abschluss von Verträgen im Internet erfreut sich hoher Beliebtheit. Aus der Sicht der Verkäufer ist dies verständlich, da sich das Zahlungsausfallrisiko hinsichtlich unzuverlässiger Kunden erheblich verringert. Aus der Sicht der Käufer ist diese Entwicklung jedoch nicht unproblematisch. Durch die Hintergrund-Überprüfung wird schließlich eine ausgesprochen private Information offengelegt, ohne dass der Betroffene hiervon Kenntnis erhält. mehr
Am 10.12.2009 in Digitalisierung
Digitalisierung
Datenverlust – Die Haftung im Schadensfall
Durch die fast vollständige Umstellung auf elektronische Betriebsabläufe in Unternehmen kommt der Speicherung und Sicherung der erfassten Daten eine essentielle Bedeutung zu. Nach der herrschenden Rechtsprechung muss dabei grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass der Unternehmer selbst für die gesetzlich erforderliche, regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich ist. mehr
Am 01.12.2009 in Digitalisierung