
6 Denkfehler, die deutsche Unternehmer beim Wegzug nach Dubai machen
Niedrige Steuern, ein attraktives Business-Umfeld und ein luxuriöser Lebensstil? Mittlerweile zieht es auch viele Unternehmen in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), um Steuervorteile zu genießen. Ohne das nötige Wissen verheddern sich Unternehmer jedoch schnell in Fallstricken und begehen kostspielige Fehler. Von der Gründung einer Briefkastenfirma über die Missachtung der Wegzugsteuer bis hin zu Eheverträgen und Erben – hier sind die 6 häufigsten Fehler, die deutsche Unternehmer in Dubai begehen.
Allein im letzten Jahr, so eine Studie von Henley & Partners, hat es 6.700 Millionäre an den Persischen Golf gezogen. Tendenz steigend – und das nicht nur bei Wohlhabenden. Zunehmend gehen auch deutsche Unternehmen in die Vereinigten Arabischen Emirate. Kein Wunder, denn: Wen es nach Dubai zieht, um dort eine Geschäftstätigkeit aufzunehmen, der kann von steuerlichen Vorteilen profitieren. Wie sehen diese konkret aus?
1. Briefkastenfirma ohne Substanz
Ein Unternehmen in Dubai zu gründen, nur um Steuern zu sparen, funktioniert nicht ohne echte Geschäftstätigkeit vor Ort. Ohne Substanz kann die deutsche Finanzbehörde die Firma als steuerlich irrelevant einstufen und Einkünfte weiterhin in Deutschland besteuern. Wer beispielsweise die Gründung einer LLC in Dubai anstrebt, schafft das aufgrund von weitestgehend standardisierten Prozessen in nur 11 Schritten, sollte sich aber trotzdem eingehend mit der ordnungsgemäßen Anmeldung der Betriebsstätte und der Anpassung an lokale Compliance-Vorschriften auseinandersetzen. Denn seit etwa einem Jahr gibt es auch im Steuerparadies Dubai eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent. Entsprechend müssen sich alle lizenzierten Neugründungen beim Finanzamt, der Federal Tax Authority, melden.
2. Wegzugsteuer ignorieren
Wer auswandert und Anteile an einer GmbH hält, kann der Wegzugsbesteuerung unterliegen. Unternehmer sollten sich daher von Anfang an bewusst sein: Raus aus Deutschland und rein ins Steuerparadies funktioniert oftmals nicht so einfach – insbesondere, wenn stille Reserven im Spiel sind. Ernst wird es dabei vor allem für Anteilseigner an Kapitalgesellschaften, wenn sie ihre Zelte in der Bundesrepublik abbrechen. Wer mindestens 1 Prozent an einer GmbH oder AG hält und dauerhaft ins Ausland zieht, gleichzeitig aber auch jeglichen Wohnsitz in Deutschland aufgibt, muss mit einer saftigen Abgabe rechnen.
Das gilt übrigens nicht nur für Privatpersonen. Auch Unternehmen, die ihren Sitz oder die Geschäftsleitung ins Ausland verlegen, geraten ins Visier des Finanzamts. Das kann bis zu 30 Prozent des Unternehmenswerts kosten. Hier gilt: Vorbereitung ist alles.
3. Geschäftsleitung bleibt in Deutschland
Immer wenn der Ort der Geschäftsführung auch die Steuerschuld begründet, gilt es besonders umsichtig zu sein. Werden die Geschäfte weiterhin von Deutschland aus geführt – auch wenn das Unternehmen in Dubai sitzt –, bleibt die Firma in der Bundesrepublik steuerpflichtig. Gleiches gilt für die VAE. Andernfalls kann die Federal Tax Authority fiskale Interessen geltend machen und den deutschen Geschäftsführer mit einer deutschen GmbH, der sich aber überwiegend in Dubai aufhält, besteuern.
4. Falsche Steuerstruktur und hohe Abgaben
In der Praxis gibt es immer wieder Fälle, bei denen Auswanderer hierzulande immer noch Steuern zahlen, weil sie weiterhin eine GmbH oder eine GmbH und Co. KG haben. Die Folge: Unnötig hohe Abgaben, anstatt durch Umstrukturierung eine individuell optimierte Unternehmensstruktur zu finden. Eine geschickte Gestaltung kann die Steuerlast jedoch deutlich senken – oft von 50 Prozent auf 30 Prozent oder weniger.
5. Erbschaft- und Schenkungsteuer übersehen
In Dubai gibt es keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Was zunächst nach guten Nachrichten klingt, kann zum Problem werden, wenn in Deutschland noch ein Wohnsitz besteht. Damit gilt unbeschränkt die Erbschaftsteuer, auch dann, wenn der Erblasser etwa in Dubai lebt und der Erbe Deutschland seine Heimat nennt.
Fünf Jahre lang sind beide noch voll erbschafts- und schenkungssteuerpflichtig in Deutschland. Es gibt sogar eine zweite Gesetzesnorm (§ 4 Abs. 1 AStG), die sogenannte erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht, die besagt, dass sogar bis zum 10. Jahr Abgaben an den deutschen Fiskus gehen, wenn Vermögenswerte und Einkommensquellen in Deutschland existieren.
6. Verträge oder Testamente nach deutschem Recht behalten
Ein in Deutschland erstelltes Testament wird in Dubai nicht automatisch anerkannt. Wer seinen Nachlass nicht entsprechend regelt, riskiert, dass das lokale Recht gilt – oft mit ungewollten Konsequenzen. Ähnlich sieht es auch bei Eheverträgen aus, die in Deutschland geschlossen wurden. Kommt es zur Scheidung, müssen emiratische Gerichte diese nicht unbedingt anerkennen. Ein Rat hierzu: Gehen Sie derartige Themen erneut an, um sicherzustellen, dass lokales Recht greift.
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