Das Arbeitszeitgesetz: Pausen, Ruhezeiten und maximale Arbeitsdauer – was Sie wissen sollten
Sorgt für Work-Life-Balance

Das Arbeitszeitgesetz: Pausen, Ruhezeiten und maximale Arbeitsdauer – was Sie wissen sollten

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Wieviel Arbeit ist gesetzlich erlaubt? Niemand darf unbegrenzt arbeiten, Freizeit und Pausen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Mit dem deutschen Arbeitszeitgesetz wurde eine Grundlage geschaffen, um Angestellte vor übermäßigen Arbeitszeiten zu schützen. Aber wie genau sehen die Regelungen im Einzelnen aus?

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) regelt in Deutschland die Arbeitszeiten und dient dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Es setzt die Europäische Richtlinie 93/104/EG vom 23. November 1993 und die Richtlinie 2003/88/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in nationales deutsches Recht um. Doch welche Vorschriften gibt es konkret zu Pausen, Ruhezeiten und der maximalen Arbeitsdauer – anbei ein Überblick.

Wie lange dürfen Arbeitnehmer arbeiten?

Das Deutsche Arbeitsgesetz schreibt in Paragraph 3 vor, dass die tägliche Arbeitszeit bei maximal acht Stunden liegen darf. Die Höchstarbeitszeit ist klar geregelt, um Überlastungen vorzubeugen. Das Gesetz erlaubt eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden erfolgt. Es gilt eine wöchentliche Begrenzung, die bei einer 5-Tage-Woche eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bedeutet.

Zeiterfassung ist keine Kür, sondern Pflicht

Erst seit 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren. Vorher waren die Regelungen eher vage, meist wurden Stundenzettel nur zur Berechnung des Lohns geschrieben. Heute geht es fortschrittlicher zu. „Mittlerweile gewährleisten digitale Möglichkeiten eine stichhaltige und sichere Dokumentation der Zeiterfassung“, sagt die Geschäftsführerin Stefanie Jany der coupling media GmbH, Betreiberin der Onlineplattform zeiterfassung.de, das digitale Zeiterfassung anbietet.

Drei Faktoren sind bei der Auswahl des Zeiterfassungssystem vorgeschrieben:

  • Objektiv: Das System muss die Arbeitszeit korrekt und vollständig wiedergeben.
  • Zuverlässigkeit: Die Arbeitszeiten müssen überall erfassbar sein, auch im Homeoffice.
  • Zugänglichkeit: Beide Seiten müssen immer Zugang zum System haben.

Ab wann dürfen Arbeitnehmer auf Pausen bestehen?

Pausen sind keine freiwillige Kulanz des Arbeitgebers, sondern ebenfalls gesetzlich festgelegte Ruhezeiten. Wie lange die Pause dauern muss, hängt von der Gesamtarbeitszeit ab. Angestellte, die weniger als sechs Stunden Arbeitszeit pro Tag leisten, haben keinen verpflichtenden Anspruch auf Pause. Bei einer Arbeitszeit von mindestens sechs und höchstens neun Stunden sind 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Liegt die Arbeitszeit über neun Stunden, sind 45 Minuten Pause Pflicht. Jeder Pausenabschnitt muss 15 Minuten betragen, so dass die Pausen teilbar sind. Wichtig hierbei zu wissen: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit!

Ruhezeit dient der Erholung von Arbeitnehmern

Nach einem Arbeitstag sieht das Arbeitszeitgesetz eine mindestens elfstündige Pause zur Erholung vor. Diese Ruhezeit muss ununterbrochen sein. Auch hier sind Ausnahmen erlaubt. In Pflege- und Betreuungseinrichtungen oder Krankenhäusern ist es zulässig, die Ruhezeit um bis zu einer Stunde zu reduzieren, wenn ein Ausgleich innerhalb von 4 Wochen erfolgt. Dafür muss aber an einer anderen Stelle eine Verlängerung auf zwölf Stunden erfolgen. Die Einhaltung der Ruhezeit ist wichtig, um Übermüdung und langfristige Gesundheitsprobleme der Beschäftigten zu vermeiden.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die oben genannten Bestimmungen können gemäß § 22 Absatz 2 ArbZG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden. Bei der genauen Festsetzung des Bußgelds ist es ausschlaggebend, wie schwerwiegend der Verstoß war und welche Umstände zugrunde lagen. Das Bußgeld kann gegen das Unternehmen als auch gegen einzelne Manager verhängt werden.

Fazit

Da das Arbeitszeitgesetz den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter sicherstellt, ist der Arbeitgeber für die Einhaltung verantwortlich. Es garantiert den Arbeitnehmern ausreichend Zeit für Erholung und für private Aktivitäten. Dies fördert nicht nur die Gesundheit und Zufriedenheit, sondern auch die langfristige Produktivität und Motivation im Unternehmen. Pausen und Ruhezeiten sind keine freiwilligen Nettigkeiten, sondern gesetzlich verankerte Rechte, die die Work-Life-Balance und Gesundheit unterstützen.

Bildnachweis: Depositphotos.com/SergeyNivens

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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