Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in KMUs: Wichtige Aspekte und Empfehlungen
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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in KMUs: Wichtige Aspekte und Empfehlungen

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Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind nicht nur gesetzliche Verpflichtungen, sondern sie sichern auch die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Dies gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs), die oft nur über begrenzte Ressourcen verfügen. In diesem Artikel werden die wichtigsten Aspekte des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit für KMUs erläutert und praktische Empfehlungen gegeben. 

In Deutschland müssen KMUs, wie alle anderen Unternehmen, sich an die Gesetze und Vorschriften des Arbeitsschutzes halten. Das Arbeitsschutzrecht sorgt für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit durch die Verhütung von Arbeitsunfällen und kümmert sich um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren.

Wichtige Gesetzt in diesem Zusammenhang sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Den Gesetzen liegen die Pflichten des Arbeitgebers zugrunde, wie beispielsweise die Sicherheit des Gesundheitsschutzes, die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung sicherer Arbeitsplätze und die Instruktion von Mitarbeitern.

Gefährdungsbeurteilung

Eine der zentralen Aufgaben im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Diese beinhaltet die systematische Erfassung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz. Darunter fallen u.a. der technische Arbeitsschutz, psychische Belastungen oder Gefahrenstoffe. Für KMUs ist es wichtig, diese Beurteilung in regelmäßigen Abständen durchzuführen und dabei alle relevanten Aspekte mit einzubeziehen, wie physikalische, chemische und ergonomische Gefährdungen. In der Praxis sollten die Mitarbeiter in diesen Prozess integriert werden, um potenzielle Gefahren aus erster Hand zu identifizieren. Auch spezielle Untersuchungen werden in diesem Zusammenhang immer wichtiger. So sollte in einem Gebiet, in dem sich die Arbeitsstätte befindet und als Radon-Vorsorgegebiet erklärt wurde, diese vor 1960 gebaut wurde oder nicht unterkellert ist, eine Radonmessung durchgeführt werden. „Die Arbeitsräume sollten auf Radon-Konzentration so gemessen werden, dass man am Ende einen Jahresmittelwert erhält“, erklärt der Geschäftsführer Karl Petter Nillson von dem Radonlabor Radonova Laboratories AB.

Schulung und Unterweisung

Die kontinuierliche Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter ist die Basis eines effektiven Arbeitsschutzes. Dazu zählt neben einer allgemeinen Einweisung zum Arbeitsschutz die Unterweisung zur ersten Hilfe und zum Brandschutz. Auch der richtiger Umgang mit Arbeitsmitteln ist wichtig. So sind beispielsweise spezifische Unterweisungen für bestimmte Tätigkeiten oder Maschinen notwendig.

Laut § 12 des Arbeitsschutzgesetzes müssen diese Unterweisungen vor Beginn der Tätigkeit oder bei Veränderungen im Aufgabenbereich oder bei der Einführung neuer Arbeitsmittel durchgeführt werden und regelmäßig wiederholt werden. Schulungen sollten mindestens einmal im Jahr absolviert werden. Sicherheitsunterweisungen sind Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Angestellten. Dadurch soll ein reibungsloser Ablauf des Betriebes gewährleistet sein. Bei unterlassener Unterweisung kann das Unternehmen persönlich haftbar gemacht werden.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

In manchen Betrieben, wie zum Beispiel in einigen Produktionsstätten, sind Schutzausrüstungen unumgänglich. Die Bereitstellung und der richtige Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sind notwendig, um Unfälle und gesundheitliche Schäden (zum Beispiel durch Chemikalien) zu vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) ist jede Ausrüstung, die Beschäftigte tragen müssen, um sich gegen eine Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen. Dies beinhaltet auch das Tragen eventueller Zusatzausrüstung. Zu den Schutzausrüstungen zählen beispielsweise Kopfschutz, Augenschutz, Atemschutz, Gehörschutz oder eine generelle Schutzkleidung. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, dass die PSA den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz berücksichtigt. Bestandteil hierbei ist die regelmäßige Überprüfung der Ausrüstung.

Ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze

Ergonomie spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz, insbesondere in Büros und bei manuellen Tätigkeiten. Obwohl der Begriff Ergonomie im Arbeitsschutzgesetz nicht vorkommt, beinhaltet es entsprechende Stellen. So ist nach § 3 ArbSchG  Folgendes festgelegt: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen.“

Daraus ist abzuleiten, dass KMUs Arbeitsplätze ergonomisch gestalten sollten, um langfristige Gesundheitsschäden zu vermeiden. Dies beinhaltet die richtige Auswahl und Einstellung von Büromöbeln, die Organisation der Arbeitsabläufe und die Schulung der Mitarbeiter, damit sie sich ergonomisch richtig verhalten.

Psychosoziale Faktoren

Neben physischen Gefährdungen sind auch psychosoziale Faktoren von Bedeutung. KMUs sollten Maßnahmen zur Förderung eines positiven Betriebsklimas und zur Vermeidung von Stress ins Leben rufen. So kann die Work-Life-Balance beispielsweise durch flexible Arbeitszeitmodelle unterstützt werden. Einige Jobs sind psychisch sehr belastend, beispielsweise im Gesundheitsbereich. So sollte für Mitarbeiter aus diesem Bereich regelmäßig Mediation angeboten werden, um Krankheiten wie Burn-out oder Depression vorzubeugen.

Dokumentation und Kontrolle

Eine lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen und Kontrollen ist fundamental, um Ihren Betrieb systematisch zu organisieren und die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nachweisen zu können. So gehört das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung immer mit zu den wichtigsten. Im Schadensfall können Sie mit Hilfe der Arbeitsschutzdokumentation nachweisen, dass Sie Ihre Arbeitsschutzpflichten erfüllt haben. Denn: In diesen Fällen wird vielleicht sogar die Staatsanwaltschaft Ihre Dokumente sehen wollen. KMUs sollten generell ein systematisches Verfahren zur Dokumentation einrichten, das regelmäßige Überprüfungen und Aktualisierungen beinhaltet.

Notfall- und Krisenmanagement

Ein meistens vernachlässigter, dennoch entscheidender Aspekt des Arbeitsschutzes ist das Notfall- und Krisenmanagement. KMUs müssen sich auf unerwartete Ereignisse wie Unfälle, Brände oder Naturkatastrophen einstellen. Deswegen sollten Betriebe Notfallpläne entwickeln und implementieren, regelmäßige Notfallübungen und Schulungen der Mitarbeiter im Umgang mit Notfallsituationen durchführen. Ein gut durchdachter und geübter Notfallplan kann Leben retten und den Schaden für das Unternehmen einschränken.

Fazit

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sind für KMUs von großer Bedeutung, um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu garantieren und die Betriebseffizienz zu steigern. Durch eine systematische Gefährdungsbeurteilung, kontinuierliche Schulung, die Bereitstellung geeigneter PSA, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und die Berücksichtigung psychosozialer Faktoren sind KMUs für die Anforderungen des Arbeitsschutzes gewappnet.

Auch kann es ratsam sein externe Experten hinzuzuziehen. Dies können Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte oder externe Dienstleister für Arbeitsschutz sein. Diese Fachleute können KMUs dabei unterstützen, gesetzlichen Anforderungen nachzukommen und praxisgerechte Lösungen vorzuschlagen. Eine umfassende Dokumentation kontrolliert die Maßnahmen effektiv und gewährleistet eine kontinuierliche Verbesserung.

Bild: istockphoto.com/Rawf8

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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