Warum Sie an einen Dienstüberlassungsvertrag denken sollten
Firmenwagen richtig versichern

Warum Sie an einen Dienstüberlassungsvertrag denken sollten

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Ihre Mitarbeiter können steuerlich davon profitieren, wenn Sie Ihnen als Arbeitgeber einen Firmenwagen stellen, der auch zur privaten Nutzung verwendet werden kann. Hinsichtlich der Versicherung gilt es, einige Punkte zu beachten. Erfahren Sie hier, welcher Versicherungsschutz optimal ist, welche Rolle der Versicherung bei der Privatnutzung eines Firmenwagens zukommt und wann die Versicherung die Kosten eines Schadens übernimmt.

Vollkasko oder Teilkasko: Welcher Versicherungsschutz ist optimal?

Schaffen Sie einen oder mehrere Firmenwagen an, die Sie Ihren leitenden Angestellten oder Ihren Mitarbeiter im Außendienst zur privaten Nutzung überlassen, gelten Sie trotzdem als Halter des Fahrzeugs. Deshalb obliegt es Ihnen, sich um die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung zu kümmern.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Sie vor den finanziellen Folgen ab, die sich aus einem Personenschaden oder einem Sachschaden ergeben. Damit Sie den Schutz für die Kfz-Haftpflichtversicherung Ihres Firmenwagens optimal gestalten, wägen Sie ab, ob Sie eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkaskoversicherung abschließen.

Eine Teilkasko-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei einem Unfall oder wenn Ihr Firmenwagen gestohlen wird. Auch bei Fahrzeugschäden, die infolge eines Hagelschauers oder anderer Naturgewalten auftreten, übernimmt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die Rechnung der Autowerkstatt.

Wichtig zu wissen ist, dass Sie von dem Schutz, den Ihnen eine Teilkaskoversicherung bietet, nur profitieren, wenn Sie den Schaden an dem Firmenwagen nicht selbst verursacht haben.

Eine Vollkaskoversicherung können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn die Polizei Sie oder Ihren Mitarbeiter nach einem Unfall als Schadensverursacher ansieht. Darüber hinaus bietet Ihnen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung alle Versicherungsleistungen, die Bestandteil einer Teilkaskoversicherung sind.

Was hat der Firmenwagenfahrer zu beachten?

Stellen Sie Ihrem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, regeln Sie die sich aus der Überlassung des Fahrzeugs ergebenden Rechte und Pflichten in einem Dienstüberlassungsvertrag. Hier muss z. B. auch vermerkt werden, dass der Arbeitnehmer den Firmenwagen für private Fahrten nutzen kann oder wie die Haftung für einen Schaden geregelt ist, die auf einer Privatfahrt entsteht. Als Beispiel könnten Sie als Arbeitgeber festlegen, dass der Mitarbeiter sich an den Kosten mit einem bestimmten Betrag selbst beteiligt.

Außerdem sollten Sie in dem Vertragswerk klären, ob außer dem Mitarbeiter noch andere Personen – z. B. die Ehefrau – berechtigt sind, das Fahrzeug für eine private Fahrt zum Einkaufen verwenden kann. Dieser Punkt spielt eine besondere Rolle, wenn die Ehefrau mit dem Wagen einen Unfall verursacht, obwohl sie nicht zum Führen des Fahrzeugs berechtigt war.

Firmenwagen versichern: Warum ist die vertragliche Vereinbarung besonders wichtig?

Der Dienstüberlassungsvertrag, den der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter zwecks der Überlassung eines Firmenwagens abschließt, spielt auch für einen optimalen Versicherungsschutz eine wichtige Rolle. Deshalb sollte in dem Vertragswerk insbesondere auf den Umfang eingegangen werden, in welchem der Mitarbeiter das Firmenfahrzeug für seine privaten Fahrten verwenden darf. Klären Sie als Unternehmer ab, ob Sie die Nutzung des Firmenwagens generell gestatten oder ob der Fahrer ausschließlich dazu berechtigt ist, das Fahrzeug für betriebliche Fahrten zu verwenden.

Sollten Sie private Fahrten zulassen, müssen Sie den Umfang klären. Versicherungsrechtlich gehört schon die Fahrt von der Arbeitsstätte bis zum Wohnort des Arbeitnehmers zu den Privatfahrten. Darüber hinaus lässt sich vereinbaren, dass der Mitarbeiter den Wagen auch für Fahrten in den Urlaub nutzen kann. Aus versicherungsrechtlicher Sicht sollten Sie hier festlegen, ob Sie die Nutzung des Firmenwagens im Ausland zulassen oder wie Sie die Unfälle bei einer privaten Nutzung generell zwischen sich und dem Mitarbeiter aufteilen möchten.

Die Rolle der Versicherung bei der Privatnutzung des Firmenwagens

Ob Blechschaden, Totalschaden oder im schlimmsten Fall ein Personenschaden. Nach einem Unfall mit dem Firmenwagen stellt sich immer die Frage, wer die Kosten übernimmt. Kann ein Mitarbeiter den Dienstwagen auch für private Zwecke nutzen, wirkt sich dies aus versicherungstechnischer Hinsicht darauf aus, dass der Wagen nicht im Rahmen des Arbeitsverhältnisses verwendet wurde. Auch für die Schäden an einem Firmenwagen, der auf einer Privatfahrt des Arbeitnehmers entstanden ist, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers auf. Hat der Mitarbeiter den Unfall selbst verursacht, muss er auch nicht fürchten, dass sich dies negativ auf seinen Schadensfreirabatt auswirkt. Voraussetzung ist, dass ein Rabattschutz vereinbart wurde und der Arbeitgeber sich zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung entschieden hat. Wurde dagegen die Teilkaskoversicherung gewählt, bietet der Rabattschutz keine Vorteile. Dann muss die Übernahme der Kosten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geklärt werden.

Was sollten Sie als Arbeitnehmer im Schadensfall mit einem Firmenwagen besonders beachten?

Inwieweit Sie als Arbeitnehmer die Kosten eines Unfallschadens an einem Firmenwagen selbst übernehmen müssen, hängt von der Schwere Ihrer Fahrlässigkeit ab.

Ergibt sich z. B. aufgrund eines Unfallgutachtens, dass Sie grob fahrlässig gehandelt haben, ist die Versicherung des Arbeitgebers berechtigt, Ihren Leistungsanspruch zu begrenzen. Eine Leistungskürzung kommt für diesen Fall aber nicht in Betracht, wenn der Fall explizit in der Versicherungspolice geregelt ist. Dies gehört bei den Policen vieler Autoversicherer schon zu der Standardformulierung. Demnach wird auch bei grober Fahrlässigkeit der Kostenaufwand von Ihrer Kaskoversicherung übernommen, der infolge großer Fahrlässigkeit entstanden ist.

Eine Ausnahme hiervon gibt es aber, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass der Unfall auf die Einnahme von Alkohol oder Drogen zurückzuführen ist. In diesem Fall bietet Ihnen als Arbeitnehmer die Kfz-Haftpflicht keinen Versicherungsschutz. Sie müssen einkalkulieren, dass Sie vollumfänglich für die Übernahme der Kosten in Anspruch genommen werden.

Um einen Firmenwagen optimal zu versichern, müssen Unternehmer neben dem Abschluss der Versicherung auch die Rechte und Pflichten des Mitarbeiters in einem Dienstüberlassungsvertrag klären.

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