KfW-Corona-Hilfe: Sonderprogramm bis Jahresende verlängert
Liquiditätssicherung

KfW-Corona-Hilfe: Sonderprogramm bis Jahresende verlängert

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Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Das Sonderprogramm läuft seit einem Jahr und insgesamt 49 Mrd. Euro zur Abfederung der Corona-Krise ermöglicht. Profitiert haben vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.

Die Änderungen im Überblick:

1. Zusätzliche Planungssicherheit

Unternehmen erhalten zusätzliche Planungssicherheit, indem das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31. Dezember 2021 verlängert wird (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).

2. Höhere maximalen Kreditbeträge

Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. Euro (bisher 800.000 Euro),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. Euro (bisher 500.000 Euro),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 Euro (bisher 300.000 Euro).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.

3. Maßnahmenbeginn zum 1. April 2021

Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.

Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe setzen Bundesregierung und KfW die Möglichkeiten um, die die EU Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen („Temporary Framework“) geschaffen hat.

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.

Foto/Thumbnail: ©KfW

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