Leitfaden zur Vertragsgestaltung bei IT-Projekten
Wie lassen sich Verträge für umfangreiche IT-Projekte angemessen formulieren? Antwort auf diese und weitere Fragen zur Vertragsgestaltung gibt der Leitfaden zu Ausgewogenen Vertragskonzepten, den der Digitalverband Bitkom in einer erweiterten Neuauflage veröffentlicht hat. Die Praxishilfe soll dazu beitragen, Streitigkeiten bei der Verhandlung von IT-Verträgen zwischen den Vertragspartnern zu entschärfen und den Vertragsparteien Auswege aus festgefahrenen Vertragsverhandlungen aufzeigen.
„Das Konzept unserer Empfehlungen sieht vor, dass die typischen Interessen beider Parteien eines IT-Projektvertrages angemessen zum Ausgleich gebracht werden und sich keine Partei benachteiligt fühlen muss“, sagt Thomas Kriesel, Bereichsleiter Unternehmensrecht.
Der Leitfaden deckt in eigenständigen Regelungsmodulen einen wesentlichen Teil typischer Fragenkomplexe in IT-Verträgen ab, darunter Haftung, Gewährleistung, Mitwirkungspflichten, Rechteverteilung und Verzug. Mit Blick auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie haben wurde auch ein Modul zu Höherer Gewalt aufgenommen, das unverschuldete Leistungsverzögerungen thematisiert. Hierfür gibt es im deutschen Recht bisher keine gesetzlichen Regelungen.
Die von Bitkom vorgeschlagenen Ausgewogenen Vertragskonzepte sind anders als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gerade nicht einseitig zugunsten einer Vertragspartei formuliert, sondern berücksichtigen die Interessen beider Parteien und haben zum Ziel, einen möglichen Verhandlungskompromiss vorwegzunehmen. „Mit den Bitkom-Empfehlungen können die Parteien Verhandlungszeit zu Standardvertragsfragen erheblich verkürzen“, erläutert Kriesel. „Dadurch gewinnen sie Zeit für die Absprache von Besonderheiten des zu regelnden Projekts.“
Der Leitfaden ersetzt zwar keine juristische Beratung bei der Gestaltung konkreter Verträge, gibt aber eine gute Orientierung über die zu regelnden Fragen sowie über die Interessen der Beteiligten und zeigt praxisorientierte Regelungsmöglichkeiten auf. Den Leitfaden zur Vertragsgestaltung können Sie hier downloaden.
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