Bei Kurzarbeit fallen 43 Prozent der Zeit weg
Arbeitsausfall

Bei Kurzarbeit fallen 43 Prozent der Zeit weg

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Bei den Kurzarbeitern in Deutschland beträgt der Arbeitsausfall im Schnitt 43 Prozent. Sie arbeiten also nur 57 Prozent ihrer regulären Arbeitszeit. Das bedeutet für die Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einen Arbeitsausfall von durchgerechnet 7 Prozent, weil dort 17 Prozent Kurzarbeit fahren.

Das geht aus exklusiven Schätzungen des ifo Instituts für den Monat Juli hervor, die auf Angaben aus der Konjunkturumfrage des Instituts beruhen. „Der Arbeitsausfall durch Kurzarbeit ist beträchtlich und zeigt, dass die deutsche Wirtschaft in vielen Branchen noch weit entfernt ist von einer Rückkehr zur Normalität“, sagt ifo-Arbeitsmarkt-Experte Sebastian Link.

Arbeitszeitausfall wegen Kurzarbeit

Gastgewerbe besonders schwer getroffen

Im Gastgewerbe beträgt der geschätzte branchenweite Arbeitsausfall sogar 25 Prozent, weil die 42 Prozent Kurzarbeiter einen hohen durchschnittlichen Ausfall von 54 Prozent haben. Überdurchschnittlich hoch ist der Arbeitsausfall zu Corona-Zeiten auch in der Industrie insgesamt mit 10 Prozent, weil die 33 Prozent Kurzarbeiter einen durchschnittlichen Ausfall von 30 Prozent haben.

Metall- und Autoindustrie ebenfalls schwer getroffen

Sehr hoch liegt der Ausfall vor allem in der Metallindustrie mit 16 Prozent, weil dort 45 Prozent Kurzarbeiter 34 Prozent durchschnittlichen Ausfall haben. In der Autoindustrie fallen 14 Prozent weg, weil dort 38 Prozent Kurzarbeiter rund 37 Prozent Ausfallzeiten haben, im Maschinenbau mit 12 Prozent, weil die 35 Prozent Kurzarbeiter rund 30 Prozent Ausfall haben, in der Elektrobranche mit10 Prozent, weil die 34 Prozent Kurzarbeiter dort 31 Prozent Ausfallzeit haben.

11 Millionen Berufstätige kommen für Kurzarbeit nicht in Frage

Hoch ist der Ausfall auch bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen mit 16 Prozent, weil die 26 Prozent Kurzarbeiter eine besonders große Ausfallzeit von 58 Prozent haben. Rund 11 Millionen Berufstätige in Deutschland kommen für Kurzarbeit nicht in Frage, weil sie Selbständige, Beamte oder Minijobber sind.

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