Mitarbeiter ständig krank: Was Arbeitgeber hinsichtlich Krankmeldung und Fehlzeiten wissen müssen
Wenn Mitarbeiter ständig krank sind oder lange Fehlzeiten haben, kann das für Unternehmen zu großen Herausforderungen führen. Doch welche Rechte und Pflichten haben Arbeitgeber und Mitarbeiter bei Krankheit? Und wie können Arbeitgeber reagieren, wenn Krankmeldungen ausbleiben oder sie Mitarbeiter des „Blaumachens“ verdächtigen?
Herausforderungen für Arbeitgeber bei häufiger Krankmeldung
Meldet sich ein Mitarbeiter ständig krank, hat es für das Unternehmen zwei unangenehme Konsequenzen: Einerseits muss der Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung leisten, obwohl der Arbeitnehmer in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringt. Andererseits fehlt dem Arbeitgeber eine Arbeitskraft und die vertretenden Kollegen werden zusätzlich belastet. Das kann sogar so weit führen, dass das Erreichen von Unternehmenszielen gefährdet ist.
Arbeitsunfähigkeit: Pflichten des Arbeitnehmers bei Krankmeldung
Wenn ein Mitarbeiter krank ist, ist er verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Krankheit mitzuteilen. Das gilt auch, wenn sich der Arbeitnehmer im Urlaub befindet, der Zeitraum der Entgeltfortzahlung überschritten ist und auch, wenn der Arbeitgeber schon anderweitig von der Arbeitsunfähigkeit erfahren hat. Die Arbeitsunfähigkeit muss direkt gegenüber dem Vorgesetzten oder dem Personalleiter erfolgen. Der Arbeitnehmer muss die Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitteilen und, ob es sich um eine Fortsetzungserkrankung handelt.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, muss der Arbeitnehmer spätestens am vierten Tag der Krankheit einen Arzt aufsuchen und dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Verletzt der Arbeitnehmer diese Nachweispflicht, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung verweigern. Weitere Folgen können Abmahnung und eine verhaltensbedingte Kündigung sein.
Verdacht des „Blaumachens“
Leider kann es vorkommen, dass die Krankheit des Mitarbeiters, der sich auffallend oft krankmeldet, nicht mehr glaubwürdig ist. Das Blaumachen steht z. B. dann im Raum, wenn ein Mitarbeiter sich ständig an Montagen oder an Brückentagen krankmeldet. Vermutet der Arbeitgeber eine nur vorgetäuschte Krankheit, kann er die Entgeltfortzahlung verweigern. Der Arbeitnehmer kann diese Maßnahme beim Arbeitsgericht einklagen. Solche Verfahren können aber längere Zeit in Anspruch nehmen und hohe Kosten für den Arbeitnehmer verursachen. Das kann dazu führen, dass sich der Arbeitnehmer seine vermeintliche Krankmeldung bzw. das Blaumachen in Zukunft genauer überlegt.
Eine andere Möglichkeit häufigen Fehlzeiten und ständigen Krankmeldungen vorzubeugen, wäre den Arbeitnehmer bereits ab dem ersten Krankheitstag zum Vorlegen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu verpflichten. Daraus kann jedoch auch resultieren, dass der Arbeitnehmer vom Arzt vorsichtshalber für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben wird, als er eigentlich gefehlt hätte. Um noch längere Fehlzeiten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber diese Vorgehensweise sehr bedacht anwenden.
Angedrohte Krankheit kann zur Kündigung führen
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter seine Krankheit ankündigt? Denkbar ist dieser Sachverhalt bspw., wenn ein Arbeitnehmer Urlaub beantragt, diesen nicht genehmigt bekommt und mit einer Aussage wie „Wenn ich keinen Urlaub bekomme, dann bin ich krank“ reagiert. Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt ist, da das im Arbeitsverhältnis erforderliche Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstört ist (Urteil vom 12. März 2009, 2 AZR 251/07).
Weitere Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers haben wir für Sie in diesem Beitrag zusammengefasst: Krankheit von Arbeitnehmern.
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