Wo beantrage ich Soforthilfen für mein Unternehmen in den jeweiligen Bundesländern?
Die Umsetzung der Bundes-Soforthilfen für Soloselbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte durch die Länder steht. Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Wo beantragen Sie die Soforthilfe?
Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler und Landwirte in einem Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verabschiedet. Bundestag und Bundesrat haben die Beschlüsse zusammen mit dem Nachtragshaushalt beraten. Das Gesamtpaket passierte am 27. März 2020 den Bundesrat. Die für die Umsetzung und Auszahlung der Gelder nötige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern wurde am Sonntag (29.3.2020) zwischen Bund und Ländern geeinigt. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab Montag (30.03.2020) zur Verfügung und können von den Ländern abgerufen werden. Damit können in den nächsten Tagen Antragstellung und Auszahlung beginnen. In der folgenden Tabelle ist je nach Bundesland aufgelistet, wo Sie Ihre Soforthilfe für 3 Monate beantragen können.
1. Baden-Württemberg
Antragstellung bei und Vorprüfung
durch IHK und HWK, Bewilligung
durch L-Bank
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2. Bayern
Regierungen und
Landeshauptstadt München Zum Antragsformular
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3. Berlin
Investitionsbank Berlin (IBB)
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4. Brandenburg
Investitionsbank des Landes
Brandenburg (ILB)
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5. Bremen
BAB Bremer Aufbau Bank
BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und
Stadtentwicklung mbH
Zum Antragsformular (Bremen)
Zum Antragsformular (Bremerhaven)
6. Hamburg
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
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7. Hessen
Regierungspräsidium Kassel
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8. Mecklenburg-Vorpommern
Landesförderinstitut Mecklenburg-
Vorpommern (LFI-MV)
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9. Niedersachsen
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen – NBank
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10. Nordrhein-Westfalen
Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln,
Münster
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11. Rheinland-Pfalz
Investitions- und Strukturbank RP
(ISB)
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12. Saarland
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit,
Energie und Verkehr des
Saarlandes
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13. Sachsen
Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB)
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14. Sachsen-Anhalt
Sächsische Aufbaubank –
Förderbank (SAB)
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15. Schleswig-Holstein
Investitionsbank Schleswig-
Holstein (IB.SH)
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16. Thüringen
Thüringer Aufbaubank
Die Antragsannahme sowie
Vorprüfungen erfolgen auch über
die IHKn und HWKn
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