Checkliste Brexit: Das müssen Freelancer jetzt wissen
Die wichtigsten Änderungen

Checkliste Brexit: Das müssen Freelancer jetzt wissen

Thomas Maas
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Es ist offiziell vorbei: Am 01.02.2020 verließ Großbritannien die Europäische Union. Für Menschen aus dem EU-Ausland und dem Europäischen Wirtschaftsraum, die als Freelancer im Vereinigten Königreich arbeiten, ergeben sich dadurch einige Veränderungen. Von Aufenthaltsgenehmigung über Mehrwertsteuersystem zu Handelsmarken – anbei das, was für Freiberufler jetzt wichtig wird.

Settled oder Pre-Settled: Wer hat Anspruch auf welchen Aufenthaltsstatus?

Mit dem 31.12.2020 endet die sogenannte „Transition Period“, eine Übergangsfrist, während der EU-Rechte und Abkommen mit Großbritannien noch bestehen bleiben. Freelancer, die danach noch im Vereinigten Königreich arbeiten möchten, benötigen eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung. Diese beantragen sie im Rahmen des EU Settlement Scheme, die endgültige Deadline ist der 30.06.2021.

Freelancer, die vor weniger als fünf Jahren, aber vor dem Ende der Transition Period ins Vereinigte Königreichen gezogen sind, beantragen den Pre-Settled-Status. Selbstständige können damit bis zu fünf Jahre im UK leben. In dieser Zeit dürfen sie sich auch zwei Jahre außerhalb Großbritanniens aufhalten, ohne ihren Status zu verlieren. Sobald sie die 5-Jahres-Grenze erreichen, können sich Freiberufler um den Settled-Status bewerben.

Den Settled Status (dauerhafter Status) erhalten Freelancer, die vor dem Ende der Transition Period nach Großbritannien gezogen ist und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen – was als sechs oder mehr Monate pro Jahr definiert wird – dort leben. Wer den Settled Status besitzt, darf beliebig lange bleiben und kann die britische Staatsbürgerschaft beantragen. Für Freelancer besonders attraktiv: Mit dem Settled-Status können sie sich für bis zu fünf Jahre außerhalb des UK (vier Jahre für Menschen mit Schweizer Staatsbürgerschaft) leben, ohne ihren Status aufgeben zu müssen.

Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise, Einreisedokumente: Den Status beantragen

Neben einem Identitätsnachweis müssen Antragsteller auch nachweisen, seit wann sie sich schon im Vereinigten Königreich aufhalten. In der Regel reicht es aus, wenn Freelancer ihre „National Insurance Number“ angeben, in manchen Fällen müssen sie jedoch zusätzliche Dokumente einreichen. Selbstständige haben am besten das Amtsformular „P60“, ein Gesamtsteuernachweis, oder das „P45“, ein Arbeitgeberformular, bereit. Außerdem sind offizielle, mit Datum und Namen des Freelancers versehene Dokumente wie Arbeitsverträge, Gehaltsnachweise und Urkunden, aber auch Flugtickets und Zugfahrkarten, welche die Einreise bestätigen, hilfreich. Um die Papiere einzureichen, ist der Gang zum Amt nicht nötig. Selbstständige nutzen stattdessen einfach das Onlineformular der britischen Regierung oder die App „EU Exit: ID Document Check“, erhältlich für Android und iOS.

Von Abrechnung bis Handelsmarken: Bürokratie kostet Freelancer bald mehr Zeit

Wer freiberuflich arbeitet, kümmert sich meist auch selbstständig um Bürokratisches und Organisation. Auch dabei wird der Brexit Auswirkungen auf die Arbeit von Freelancern haben, so fällt Großbritannien beispielsweise aus dem EU-weit vereinheitlichten Mehrwertsteuersystem heraus. Selbstständige müssen daher in Zukunft mit einem größeren Aufwand bei der Abrechnung planen. Haben Freiberufler bisher ihr geistiges Eigentum wie einen Produktnamen oder ein Logo als Handelsmarke nach dem EU-Recht eingetragen, muss dies künftig separat im UK registriert werden, um dort geschützt zu sein. Sollte sich Großbritannien nicht an das Sozialversicherungssystem der EU anpassen, zahlen Freelancer möglicherweise nicht nur im Heimatland, sondern auch im Vereinigten Königreich entsprechende Beiträge.

Der Countdown läuft: Wer gründen will, sollte es jetzt tun

Wer als EU-Bürger eine Firma in Großbritannien gründen möchte, braucht während der Transition Period noch keine spezielle Berechtigung. Inwiefern sich dies nach dem 31.12.2020 verändert, steht noch aus. In jedem Fall sollten gründungswillige Freelancer noch während der Übergangszeit ihr Unternehmen anmelden, um bürokratische Hindernisse wie ein wahrscheinlich erforderlich werdendes Gründervisum zu vermeiden.

Noch ist beim Brexit wenig entschieden und die Verhandlungen werden bis mindestens zum Ende der Transition Period im Gange sein. Um so wichtiger ist es nun, potenzielle Änderungen im Blick zu behalten und sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren. Hier einige hilfreiche Webseiten:

Foto/Thumbnail: ©NatashaFedorova/Depositphotos.com

Über den Autor

Thomas Maas

Thomas Maas Thomas Maas ist CEO bei freelancermap. Er setzt sich dafür ein, dass Freelancer, Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen für die Arbeit an Projekten über die Plattform zusammenfinden können. Davor war er bei Immowelt unter anderem im Produktmanagement tätig. Seinen beruflichen Werdegang begann Thomas Maas mit einer Ausbildung zum Groß- und Außenhandelskaufmann. Danach studierte er Wirtschaftsinformatik an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. freelancermap.de
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