Was der Brexit für deutsche Onlineshops bedeutet
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Was der Brexit für deutsche Onlineshops bedeutet

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Je näher der Brexit rückt, desto nervöser werden die Finanzmärkte und die Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte machen. Das betrifft auch und besonders den Onlinehandel. Welche Auswirkungen könnte ein harter Brexit für ihn haben?

Die Entwicklungen, was den Brexit angeht, überschlagen sich und ändern sich praktisch täglich. Solange keine Einigung herrscht, kann man immer nur von einer Momentaufnahme sprechen. Aber das heißt nicht, dass die Unternehmer die Hände in den Schoß legen können, im Gegenteil. Vor allem Händler im E-Commerce müssen sich Gedanken machen, was der geplante Ausstieg des Vereinigten Königreiches, über die 30 Prozent der internationalen Online-Warenströme laufen, für sie bedeutet. Der Zahlungsdienstleister PAYMILL hat dies genauer analysiert.

Als Dyson Anfang des Jahres bekanntgab, den Hauptsitz von Großbritannien vorgeblich wegen zunehmender Fernostgeschäfte nach Singapur zur verlegen, war die Empörung groß. Denn Sir James Dyson, Gründer und TV-Gallionsfigur der Staubsaugermarke, gehört zu prominentesten Brexit-Befürwortern. Er ist sogar für einen ungeregelten Ausstieg aus der EU und steht damit nicht allein.

Zölle wie China würden teuer werden

Aber würden die kabellosen Staubsauger und flügellosen Ventilatoren Made in UK nach einem harten Brexit wie die aus China verzollt und besteuert, ergäben sich laut dem Zollrechner bei Import-Shopping.de bei einem Warenwert von 400 Euro Einfuhrabgaben von 159,30 Euro, die dafür abzuführende Mehrwertsteuer noch nicht mitgerechnet. Das könnte auch so manch eingefleischten Dyson-Fan bewegen, die Marke zu wechseln. Bei einem harten Brexit könnten Waren ab einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen, aber selbst bei Produkten mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro müssten die Kunden von britischen Onlineshops noch den deutschen Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent berappen.

UK ganz vorn bei Online-Warenströmen

Je nach Produktkategorie wird mit Mehrkosten von bis zu 15 Prozent bei einem ungeordneten Brexit gerechnet. Das betrifft aber nicht nur Waren aus Großbritannien. Laut E-Shopper Barometer des Paketdienstleisters DPD, ist der Anteil des grenzüberschreitenden Onlinehandels bis 2017 schon auf 54 Prozent gestiegen.

UK ist dabei ganz weit vorn und stellt fast ein Drittel aller von EU-Bürgern international bestellten Warenkörbe. Kein Wunder, denn mit durchschnittlich 7,5 Tagen dauert ein versichertes DHL-Paket aus dem Nicht-EU-Land Norwegen zweieinhalbmal länger als aus Großbritannien.

Für europäische Onlineversender wären die Folgen wohl sehr gering, zumal die britische Regierung gerade angekündigt hat, bei einem ungeregelten Brexit die Importzölle auf 87 Prozent der Waren fallenzulassen. Die EU könnte ähnlich reagieren, muss sie aber nicht.

Verschiebung nur auf Zeit?

Nachdem die Premierministerin Theresa May am 12. März, 17 Tage vor dem geplanten Brexit, nach Gesprächen mit EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker mit ihrem zweiten Anlauf für eine Abstimmung im britischen Unterhaus gescheitert war, deutet immer mehr auf ein „No-Deal-Szenario“ laut Außenminister Heiko Maas oder eine Verschiebung des Brexits hin.

Ein weicher Brexit mit Verbleib im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder eine, von Teilen der Labour Party favorisierte, Zollunion mit der EU nach dem „Norwegen Plus“-Modell scheint allerdings unwahrscheinlicher denn je. Folglich steigt die Nervosität der Unternehmen und drohen viele von ihnen so wie Vodafone schon 2016 und die britische Großbank HSBC, ihren Hauptsitz oder große Teile der Geschäftstätigkeiten ins Ausland zu verlagern.

Brexit-Leitfäden lassen etwas hoffen

Die europäische Kommission hat in verschiedenen Sprachen einen Zoll-Leitfaden mit Brexit-Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Darin heißt es unter anderem, dass ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status einer zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) in der EU nicht mehr gültig sei und gegebenenfalls getrennt beantragt werden sollte. Außerdem sollten Unternehmen auch prüfen, ob sie die ausreichenden personellen und technischen Ressourcen für Zollangelegenheiten und die IT-Systeme haben.

Bei einen mit 37 Seiten noch umfassenderen deutschsprachigen Brexit-Leitfaden für Onlineshops werden zum Beispiel die Fragen aufgeworfen, „ob wir mit einer Post-Brexit-Untergangsstimmung rechnen“ müssen und „ob E-Commerce-Verkäufer sich um die Post-Brexit-Gesetzgebung Sorgen machen sollten.“

„Wahrscheinlich ist das Herausfordernde am Brexit nicht der Brexit selbst, sondern die Unsicherheit, die er mit sich bringt“, heißt es da. Und die lasse die Lage schlechter aussehen, als sie tatsächlich ist oder sein könnte. Onlinehändler sollten aber lernen, besser zu agieren, statt nur zu reagieren und, wie immer der Brexit auch ausfällt, nach geeigneten Lösungen zu suchen.

Der Leitfaden schließt mit den Worten: „Für wachstumsorientierte Onlineshop-Betreiber ist die sinnvollste Option, die aktuelle Volatilität zu nutzen und eine proaktive Einstellung für Zukunftspläne zu verfolgen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen… nicht nachlassen, sondern wachsen lassen!“

Foto/Thumbnail: ©donfiore1/Depositphotos.com

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