Warum von kostenlosen Datenschutzerklärungen abzuraten ist
Für die meisten Webseiten ist eine Datenschutzerklärung Pflicht. Fehlt sie, oder ist sie zwar vorhanden, aber fehlerhaft, kann das teuer werden. Wer hier spart, spart womöglich an der falschen Stelle.
Für eine Vielzahl von Unternehmern scheint sich das Thema Datenschutz damit erledigt zu haben, dass sie auf ihre Webseite eine Datenschutzerklärung setzen, die sie von einem kostenlosen Anbieter im Netz bezogen haben. Dieses Vorgehen ist gefährlich, denn die Anbieter lehnen in der Regel jede Haftung für falsche Texte ab. Sie weisen darauf hin, dass ihre Texte keine Gewähr auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Klauseln bieten.
1. Ungeklärte Rechtsfragen
Gerade im Datenschutzrecht ist das aber gefährlich, denn durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 wirksam wurde, hat sich das Recht des Datenschutzes grundlegend geändert. Das bedeutet, dass viele Rechtsfragen ungeklärt sind und sich erst im Laufe der Zeit durch Urteile der Gerichte klären werden. Texte, die heute noch richtig erscheinen, können morgen falsch sein. Wer sich dann auf seine Datenschutzerklärung verlässt, die er vielleicht im Mai 2018 erstellt hat, kann da schnell Schiffbruch erleiden.
2. „So schnell werden die Behörden einen Fehler nicht finden“
Man könnte nun einwenden, dass sich solch ein Fehler ja nicht so schnell finden lässt. Nach wie vor sind die sechzehn Landes-Datenschutzbehörden mit anderen Dingen beschäftigt. Auf vielen Webseiten der Behörden werden noch Texte aus der Zeit vor der DSGVO angeboten. „Wie sollten die dann gerade auf meine Webseite aufmerksam werden?“, mag sich manch einer denken.
Das ist aber leider ein Fehlschluss, denn zum einen beginnen manche Behörden tatsächlich schon mit anlasslosen Prüfungen auch automatisiert über das Internet. Zum anderen prüfen die Behörden auch anlassbezogen, das heißt wenn es eine Beschwerde gab. Zu einer Beschwerde kann es aber schnell kommen: Denken Sie an unzufriedene Kunden, unzufriedene (ehemalige) Arbeitnehmer oder missliebige Mitbewerber, die den Datenschutz als Waffe verwenden wollen. Die Behörden haben bereits die ersten Bußgelder verhängt.
3. Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände
Weiterhin stehen veraltete Datenschutzerklärungen auch stets in der Gefahr, von Mitbewerbern oder von dazu berechtigten Verbänden abgemahnt zu werden. Das ist meist eine teure Angelegenheit. Zwar ist die befürchtete Abmahnwelle zunächst ausgeblieben, aber das dürfte daran liegen, dass sich die Abmahner auf die einfachen Fälle stürzen – z.B. komplett fehlende Datenschutzerklärungen. Es dürfte aber nicht mehr lange dauern, bis durch Klärung der Rechtslage durch Gerichtsentscheidungen, die ersten Abmahnwellen starten. Dann ist es besser, einen Partner an der Seite zu haben, der die Haftung übernimmt.
Foto/Thumbnail: ©maxkabakov/Depositphotos.com
Kommentare