In Unternehmen fehlt es oft noch an Aufklärung
Nur sehr wenige Unternehmen in Deutschland verfügen über einen Datenschutzbeauftragten. Selbst in den Zeiten der DGSVO werden nur selten die finanziellen Mittel bereitgestellt, um diese Anstellung zu realisieren. So fehlt es vor Ort an der notwendigen Aufklärung, um tatsächlich Fortschritte auf dem so wichtigen Gebiet des Datenschutzes machen zu können. Wir werfen einen Blick auf die Alternativen, die sich im modernen Unternehmen bieten.
Die neue Gesetzgebung
Trotz der enorm hohen Strafen, die bei einem Verstoß drohen, haben sich einige Unternehmen in Deutschland noch nicht im Detail mit der am 25. Mai 2018 neu eingeführten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) befasst. Wird ein solches Versäumnis von offizieller Seite entdeckt, so können die Strafen in manchem Fall die wirtschaftliche Existenz ernstlich beeinträchtigen. Schon dies sollte für Unternehmer in Deutschland Anreiz genug sein, sich gezielt mit dem Thema zu befassen und Fortschritte bei der Bewältigung der neuen Aufgaben zu machen. Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch auch, dass die von vielen Unternehmen befürchtete Abmahnwelle ausgeblieben ist. Zudem plant Bundesjustizministerin Katarina Barley einen Gesetzesentwurf, bei dem KMUs und Selbstständige bei kleineren Verstößen von Abmahnungen ausgeschlossen werden.
DSGVO-Verständnis und Wissen in das Unternehmen holen
Wer nicht mit dem Thema vertraut ist, gerät selbst leicht in Versuchung, allzu viele Details darzulegen. Geht es jedoch um eine effiziente Schulung der Mitarbeiter zu diesem Thema, so kann dies dem eigenen Ansinnen stark im Wege stehen. Aus diesem Grund lohnt es sich, auf Material zurückzugreifen, welches von Experten ihres Fachs geschaffen wurde. Passende Webinare und Präsentationen in unterschiedlicher Länge und Ausführlichkeit finden sich z.B. bei TeachToProtect oder auch auf Youtube. Einen sehr hilfreichen FAQ-Ratgeber hat auch der Bitkom e.V. erstellt.
Unabhängig davon, in welchem Teilbereich Mitarbeiter zugeordnet sind, kann es sich für sie lohnen, einen Einblick in die neuen Regelungen zu gewinnen. Durch diese Form des Verständnisses bietet sich am Ende die Möglichkeit, die neuen Richtlinien leichter innerhalb des Unternehmens durchzusetzen und auf diese Art und Weise zu Erfolgen zu kommen. Je enger der Kontakt mit den Daten der Kunden erfolgt, desto wichtiger ist es, den Fokus auch auf diese Aufgaben zu lenken. Nur dann kann eine sichere Umsetzung gewährleistet werden.
Neue Stelle mit neuen Aufgaben schaffen
Gerade in größeren Unternehmen kann es sich lohnen, für den Schutz der Daten eine gesonderte Stelle zu schaffen. Diese muss nicht zwingend in Vollzeit besetzt sein, wodurch sich die anfallenden Kosten leicht im Blick halten lassen. Wem es gelingt, einen der gefragten Experten in die eigene Firma zu holen, der erleichtert sich dadurch den Umgang mit den neuen Maßgaben auf besondere Weise. Doch nicht nur im Hinblick auf die DSGVO ist es möglich, zu Erfolgen zu kommen.
Auf der anderen Seite bietet sich die Gelegenheit, im Kontakt mit der neuen Stelle für die allgemeine Sicherheit der wichtigen Daten zu sorgen. Der Schaden, der in Deutschland Jahr für Jahr durch Cyberkriminalität entsteht, ist in den vergangenen Jahren stets gewachsen. Inzwischen bewegt er sich in Milliardenhöhe und ist für viele Firmen zu einem Anlass geworden, das Thema nicht länger außer Acht zu lassen. Während viele Unternehmer der Meinung sind, nur die absolute Spitze ihrer Branche würde mit dem Thema in Kontakt kommen, ist auch der Mittelstand zu einem Ziel der Täter geworden. Oft fehlt es an den so dringend notwendigen Vorkehrungen, um sich des Problems zu erwehren und das persönliche Maß an Sicherheit dauerhaft in die Höhe zu schrauben.
Letztlich ist es die Verantwortung der Führungskräfte, sich für Schulungen einzusetzen und damit eine bessere Aufklärung zum Thema zu fordern. Da dieses in den kommenden Jahren wohl weiter an Bedeutung gewinnen wird, spricht nichts dagegen, zügig auf die Anforderungen zu reagieren, die zuletzt deutlich gewachsen sind.
Weblinks zum Thema
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