Start als Online-Händler: Diese rechtlichen Hürden muss jeder kennen
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Start als Online-Händler: Diese rechtlichen Hürden muss jeder kennen

Porträtfoto vonPorträtfoto vonPorträtfoto von Carolin Fischer, Content-Managerin und Redakteurin für onpulson.de, einem Fachportal für Unternehmer und Führungskräfte aus dem Mittelstand
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Wer sich – entweder hauptberuflich oder im Nebenerwerb – als Online-Händler selbständig machen will, muss einige Punkt im Hinterkopf behalten. Gerade die rechtlichen Voraussetzungen für den Webshop können zum Stolperstein werden.

Wird sich nicht eingehend mit Fragen zum Datenschutz oder der Widerrufsbelehrung befasst, manövrieren sich Gründer schnell ins Aus. Worauf kommt es an? Wichtig ist, mit dem Launch alle wichtigen rechtlichen Hürden zu meistern. Andernfalls kann die Konkurrenz selbst augenscheinlich irrelevante Versäumnisse als Steilvorlage auffassen.

Formale Anforderungen an die Website

Nutzerfreundlich, einfach zu bedienen und perfekt in Szene gesetzt – eine Website ist für Online-Händler mehr als ein Aushängeschild. Mit der Website werden Kunden abgeholt und zum Vertragsschluss – sprich dem Klick auf „Jetzt kaufen“ – animiert. Das Internet als Raum ohne Recht und Regeln aufzufassen, ist ein Fehler.

Grundsätzlich unterliegt die Gestaltung der Website vielen Design-Grundregeln und verfolgt auch im Hinblick auf das Marketing einem sehr klaren Ziel. Wer als Online-Händler rechtliche Rahmenbedingungen aus den Augen verliert, dem droht Ärger. Zu den wesentlichen Bereichen gehören:

  • Urheberrecht
  • Markenrecht
  • Impressumpflicht
  • Datenschutz

Was gilt im Einzelnen? Das Urheberrecht ist ein sehr scharfes Schwert, wenn es um die Konkurrenz im Internet geht.

Wer einfach Produktbeschreibungen oder Bilder nach dem Prinzip „Kopieren & Einfügen“ verwendet, wird schnell mit Abmahnungen zu tun haben. Aber auch Fehler in der Verwendung von Marken werden sehr schnell recht teuer. Daher alles selbst machen – diese Devise schützt allerdings nur bedingt vor Ärger. In Deutschland gilt für Betreiber von Shops und Websites eine Impressumpflicht. Welche Angaben erforderlich sind, richtet sich nach:

  • Unternehmensform (GmbH usw.)
  • Branche
  • Telemediengesetz

Das Thema Datenschutz

Mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO – ist das Thema Datenschutz in den Mittelpunkt gerückt. Bereits vor deren Inkrafttreten galt in Deutschland ein recht umfassendes Datenschutzgesetz.

Für Online-Händler hat der Umfang an Pflichten allerdings seitdem stark zugenommen. Mittlerweile reicht die Datenschutzerklärung nicht mehr aus. Die Verwendung von Cookies und Datenverarbeitung stehen nun unter anderen Vorzeichen. Befürchtungen hinsichtlich massiver Abmahnwellen haben sich zwar bisher nicht bestätigt, Fachportale aus dem IT-Bereich geben Entwarnung.

Ein Thema zum auf die leichte Schulter nehmen ist der Datenschutz trotzdem nicht. Prinzipiell ist es von Vorteil, den Punkt Datenschutz bereits beim Aufbau des Start-Ups und der Webseite entsprechend zu würdigen.

Auftritt auf Marktplätzen – den GAU vermeiden

Viele Online-Händler nutzen heute Multi-Channeling, das bedeutet: Produkte werden nicht nur über den eigenen Shop vertrieben. Speziell große Vertriebsplattformen wie eBay oder Amazon bieten eine Basis für den Aufbau von Vertriebskanälen. Händler profitieren von der Reichweite, welche die Plattformen haben.

Einfache einen Shop einrichten und loslegen – so einfach ist es in der Praxis nicht. Auch die Nutzung von Marktplätzen unterliegt gewissen Spielregeln.

Zu den wesentlichen Aspekten gehören auch bei den Marktplätzen:

  • Impressum
  • AGB
  • Widerrufsbelehrung

Wie die Angaben im Einzelnen eingepflegt werden, variiert natürlich. Tipp: Gerade bei Amazon gibt es in Bezug auf das Thema Versand durch Amazon einige Besonderheiten zu beachten. Diese betreffen unter anderem die Zustellung der Widerrufsbelehrung.

Online-Händler, welche sich nicht umfassend mit diesem Themenkomplex befassen, drohen in die Abmahnfalle zu tappen. Dabei lässt sich diese Klippe mit ein wenig Recherche im Netz umschiffen. Dass die Widerrufsbelehrung unbedingt rechtskonform zu halten ist, hat nicht nur etwas mit dem Abmahnrisiko zu tun. Fehler führen dazu, dass Kunden ein deutlich ausgedehntes Widerrufsrecht für sich in Anspruch nehmen können.

Achtung: Jeder Online-Händler profitiert von einem hohen Grad an Kundenzufriedenheit. Ist die gewünschte Ware schnell ausgeliefert, wird ein wichtiges Ziel erreicht. Die Angabe der Lieferfrist kann zu einem Stolperstein werden. Unverbindliche Angaben oder Hinweise zur Versandfertigkeit genügen den rechtlichen Anforderungen in diesem Zusammenhang nicht.

Weitere wichtige rechtliche Aspekte

Online-Shops sind nicht einfach nur „virtuelle“ Schaufenster. Wer als Verbraucher etwas über den Versandhandel bestellt, hat Rechte. Dazu gehört auf der einen Seite die Möglichkeit der Rückgabe. Der Gesetzgeber fixiert das Rückgaberecht auf einen Zeitraum von 14 Tagen. Und Verbraucher brauchen für die Rücksendung keine Gründung angeben.

Wer als Shop-Betreiber trotzdem hierauf drängen sollte, muss mit Ärger rechnen. Ein strittiger Punkt ist auch die Rechnung. Generell muss diese gewissen Anforderungen entsprechen. Rechnungsdatum und Rechnungsempfänger sind obligatorische Angaben. Darüber hinaus gehört auf die Rechnung:

  • Rechnungsnummer
  • Steuernummer
  • Entgelte
  • Steuerbeträge

Infos zu den Besonderheiten – Stichwort Kleinunternehmerregel – und Pflichtangaben gibt´s unter anderem bei der IHK.

Gewährleistung und Garantie

Sehr wichtige Punkte (die immer wieder zum Streitfall führen) sind die Gewährleistung und Garantie. Verbraucher bringen beides häufiger durcheinander. Online-Händlern sollte dieser Fehler allerdings nie passieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich vorab über die Rechte der Verbraucher diesbezüglich zu informieren. Gewährleistung ist eine vom Gesetzgeber vorgegebene Verpflichtung zur Mängelbeseitigung/Ersatzbeschaffung. Generell gilt die Gewährleistung 24 Monate. Allerdings kommt es sechs Monate ab Kaufzeitpunkt zur Beweislastumkehr. Heißt: Innerhalb dieser Frist ist generell davon auszugehen, dass ein Mangel zum Kaufzeitpunkt bestanden hat.

Die Garantie ist auf der anderen Seite eine herstellerabhängige Beschaffenheitserklärung. Generell muss sich jeder Händler – sofern er eine Garantie ausspricht – im Klaren zur Tragweite dieser Erklärung sein.

Dropshipping: Hier kann viel schiefgehen

Mit einem Online-Geschäft selbständig machen – viele Interessenten stoßen an diesem Punkt sehr schnell auf das Thema Dropshipping. Im deutschen Sprachraum auch als Streckengeschäft bekannt, basiert das Dropshipping auf eine Abkopplung von Vertrieb, Marketing und Verkauf.

Zu den Vorteilen gehört eine geringe Kapitalbindung und die Möglichkeit, Margen recht flexibel zu gestalten. In der Praxis hat das System aber auch Nachteile. Hierzu zählt die Schwierigkeit eines stringenten QM (Qualitätsmanagement). Eine abfallende Produktqualität fällt meist erst durch enttäuschte Kunden auf.

Ein ebenfalls wichtiger Aspekt betrifft die Produktsicherheit. Hierfür sind Händler verantwortlich. Wird ein Produkt aus dem Ausland eingeführt, welches nicht geltenden Regeln der Produktsicherheit entspricht, kann es für den Online-Händler schnell kritisch werden. Dabei muss der Mangel nicht offensichtlich sein. Gerade die Belastung mit Chemikalien wird zur tickenden Zeitbombe.

Zahlungsmethoden: Kundenzufriedenheit beeinflussen

Heute bestellt, morgen bezahlt und in einer Woche geliefert – was heute nach einem Witz klingt, war vor einigen Jahren durchaus noch an der Tagesordnung. Zu Beginn des internetgestützten Versandhandels waren die Zahlungsoptionen überschaubar.

Heute sieht die Situation anders aus. Mit dem Kauf auf Rechnung und E-Wallets sind Zahlungsmethoden gängige Praxis, welche einen schnellen Versand erlauben. Und genau dies erhöht die Kundenzufriedenheit. Welche Zahlungsmethoden angeboten werden, entscheidet jeder Online-Händler für sich. Abzuwägen sind die Kosten gegen Reichweite und Performance. In jedem Fall lässt sich mithilfe der Zahlungsarten die Käufererfahrung beeinflussen – positiv wie negativ.

Fazit: Als Online-Händler richtig loslegen

Eine wachsende Zahl von Haushalten kauft online ein. Seit Jahren legt der Versandhandel – getrieben vom Online-Shopping – zu. Warum daher nicht als Online-Händler selbständig machen? Wer so denkt, hat oft auch schon einen Plan im Hinterkopf. Einfach aus dem Baukasten einen Shop einrichten, bestücke und schon klingelt die Kasse – ganz so einfach ist das Ganze nicht. Wer online mit seinem Webshop oder Produkten auf Marktplätzen durchstarten will, muss viele Aspekte berücksichtigen. Gerade das Thema IT-Recht und eine oft hohe Retouren-Quote haben schon den einen oder anderen Traum von der Selbständigkeit platzen lassen. Nur wer sich im Vorfeld mit Fragen zum Datenschutz oder der Widerrufsbelehrung auseinandersetzt, wird Erfolg haben.

Foto/Thumbnail: ©Variant/Depositphotos.com

Über den Autor

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Carolin Fischer Carolin Fischer ist Content-Managerin und Redakteurin bei onpulson.de. Sie ist spezialisiert auf die Themen "Personal", "Mittelstand" und "Karriere". Zuvor hat sie mehrere Jahre für die Süddeutsche Zeitung in München gearbeitet und ist heute noch u.a. im PR-Bereich tätig.
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