Keine versteckten Gebühren mehr – auch Unternehmer profitieren
Überweisungsgebühren, Kontobewegungsgebühren, Überziehungsgebühren - die Liste möglicher Gebühren bei Girokonten ist lang. Dabei ist den Kontoinhabern meist gar nicht bekannt, für welche Vorgänge sie bezahlen müssen. Seit dem 31. Oktober 2018 sind Banken jedoch dazu verpflichtet, Kunden über jeden einzelnen Kostenfaktor bei der Nutzung eines Girokontos aufzuklären - und zwar übersichtlich und leicht verständlich. Wir haben die wichtigsten Fakten zum neuen Gesetz zusammengefasst.
Mehr Transparenz bei den Kosten
Gemäß des am 31. Oktober 2018 erlassenen Zahlungskontengesetzes sind Banken nun dazu verpflichtet, Interessenten übersichtlich aufgeschlüsselte Entgeltinformationen zur Verfügung zu stellen, aus denen hervorgeht, welche Kosten monatlich für das Konto beziehungsweise bestimmte Vorgänge anfallen. So sollen Verbraucher einen genauen Überblick über die Gesamtkosten ihres Girokontos erhalten. Schließlich müssen zum Beispiel Kontoführungsgebühren, Gebühren für die Girocard oder möglicherweise eine Kreditkarte, Kontoüberziehungsgebühren und Kosten für einzelne Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriften und Geldabhebungsgebühren einkalkuliert werden. Bei jeder Änderung der Gebühren muss auch die Entgeltinformation angepasst werden.
Kunden, die bereits ein Girokonto haben, bekommen diese Kosteninformation nicht automatisch von ihrer Bank zugeschickt – sie müssen sich selbst an das Geldinstitut wenden, um eine Kostenübersicht zu bekommen. Schon jetzt werden allerdings meist über das Onlinebanking-Postfach aktuelle Informationen und Gebührenänderungen mitgeteilt. Bei einem Gebührenanstieg können Bestandskunden in der Regel außerordentlich kündigen.
Kostenlose Girokonten immer seltener
Bislang war vielen Kunden aufgrund des undurchsichtigen Gebührendschungels gar nicht bewusst, dass sie Geld für ihr Girokonto zahlen. Dabei lässt sich der Trend zu höheren Bankgebühren seit Jahren beobachten; gerade, weil Banken durch die aktuell niedrigen Zinsen nach anderen Einnahmequellen suchen. Kostenlose Girokonten besitzen mittlerweile Seltenheitswert und sind zumeist an Mindesteinzahlungssummen gebunden.
Die Ausnahme bilden derzeit sogenannten Direktbanken wie die Norisbank, die ihren Kunden das Führen eines kostenlosen Girokontos ermöglichen, allerdings als reine Onlinebanken auftreten – eine gute Alternative für alle, die keinen persönlichen Ansprechpartner vor Ort benötigen. In manchen Fällen ist es auch möglich, bei regionalen Banken ein gebührenfreies Girokonto abzuschließen – hierfür wird in der Regel jedoch ein monatlicher Geldeingang von mindestens 1000 Euro gefordert. Geringverdiener werden entsprechend benachteiligt.
Wechselbereitschaft kann sich auszahlen
Auch für das kommende Jahr sind keine sinkenden Bankgebühren in Sicht. Angesichts dieser Entwicklungen scheint es wenig überraschend, dass immer mehr Kunden auf der Suche nach günstigeren Alternativen sind und sich wechselbereit zeigen. Allein 2018 hat sich die Anzahl der Bankenwechsel im Gegensatz zum Vorjahr verdoppelt. Häufig sind auch die attraktiven Wechselprämien ausschlaggebend, mit denen Banken derzeit versuchen, Neukunden zu gewinnen. Dabei ist von einem Bonus bis zu einer kostenlosen Kreditkarte alles möglich. Kunden profitieren darüber hinaus von einer gesetzlichen Regelung, die Banken vorschreibt, ihren Kunden beim Wechsel zu helfen.
Auch für Unternehmen kann es sich lohnen, die Konditionen der Geschäftskonten zu überprüfen. Da Bankgeschäfte ohnehin häufig online erledigt werden, ist es auch für Unternehmer denkbar, ein Konto bei einer Direktbank zu führen. Auf diese Weise lässt sich einiges an Geld einsparen. Weitere Tipps für Unternehmer, mit denen sich erhebliche Sparpotenziale für das Jahr 2019 aufdecken lassen, gibt es in diesem Artikel.
Foto/Thumbnail: ©Feverpitch/Depositphotos.com
Kommentare