Elternzeit und Elterngeld für Selbstständige
Kind & Karriere

Elternzeit und Elterngeld für Selbstständige

Am

Die Geburt eines Kindes steht an und man freut sich auf die kommende Zeit. Wissend, dass die Elterngeld-Regelung, die seit 2007 gilt, einem als Familie das Leben leichter macht. Keine Sorgen mehr um die finanziellen Herausforderungen, mehr Zeit für das Kind bei praktisch keinem oder nur einem geringfügigen Verdienstausfall. Doch ganz so einfach ist es besipielsweise nicht bei Selbstständigen.

Selbstständige können sich nicht unbeschwert um das Kind kümmern und alles Geschäftliche vergessen. Trotz Elterngeld bzw. Elternzeit muss hier die Firma am Laufen gehalten werden. Was das Elterngeld und die Elternzeit für Selbstständige von normal Arbeitenden unterscheidet:

Elterngeld gibt es für alle – auch für Selbstständige

Es ist per Gesetz so, dass allen Eltern ein Recht auf Elterngeld zusteht, jedenfalls grundsätzlich. Geltend machen kann man den Anspruch mit dem Stellen des entsprechenden Antrags bei der zuständigen Behörde bzw. bei der Elterngeldstelle des nächsten Landesamts für Versorgung und Soziales. Von vorneherein werden nur jene Eltern abgelehnt, die mehr als 500.000 Euro verdient haben (oder bei einem Elternteil 250.000 Euro, da pro Elternteil gerechnet wird). Für Selbstständige und Angestellte ist der Weg der Antragstellung derselbe, lediglich das Ausfüllen des Antrages wird für Selbstständige etwas komplizierter. Wer die Möglichkeit hat, nimmt bestenfalls eine Beratung in Anspruch oder recherchiert ausgiebig im Internet, um beispielsweise Tipps zur Vereinbarung Beruf/Familie zu finden.

Ein erster Unterschied liegt im Detail beim Ausfüllen des Antrags. Während normale Berufstätige bzw. Angestellte zwecks ihres Einkommens die letzten 12 Monate vor der Geburt angeben müssen, gilt bei Selbstständigen das letzte Wirtschaftsjahr bzw. Geschäftsjahr, welches im Maximalfall ebenfalls 12 Monaten entspricht, aber auch weniger sein kann.

Weiterarbeiten trotz Elterngeld

Es ist nicht verboten, während dem Bezug von Elterngeld weiter zu arbeiten. Das könnte man ohnehin auch schlecht. Nicht nur, dass Selbstständige viel Spielraum haben, ein solches Verbot entsprechend zu umschiffen – es wäre einfach nicht möglich: Jeder, der Selbstständig ist, nimmt die Arbeit und die Firma auch nach der Arbeit mit nach Hause, denkt daran vor dem Einschlafen und beim Aufstehen. Gerade im Dienstleistungssektor ist das der Fall, aber auch sonst verschmelzen die Grenzen zwischen Arbeit und Privatem. Das sorgt in vielen Fällen für Probleme, denn ein sehr großer Teil der aktuell (noch) geltenden Gesetze, beispielsweise bezüglich der Steuern, sieht eine örtliche und zeitliche Trennung zwischen Arbeit und Zuhause vor und basiert entsprechend darauf. Gut, dass das beim Elterngeld für Selbstständige nicht so ist.

Allerdings gibt es gewisse Limits für Selbstständige in Elternzeit bzw. bei Bezug von Elterngeld: Maximal 30 Stunden dürfen Selbstständige dann arbeiten. Außerdem wird das Einkommen, welches durch die Arbeit während der Elternzeit bezogen wird, auf das Elterngeld angerechnet.

Tipp

Abschließend noch ein Tipp zur Rechnungsstellung: Diese werden, wie das Einkommen, angerechnet – zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Wer dafür die Elternzeitpause nutzt, kann sparen. Im Extremfall könnte es sogar möglich sein, sämtliche Rechnungen und Zahlungen trotz Arbeit während der Elternzeit auf die Zeit danach zu verschieben.

Foto/Thumbnail: ©IgorTishenko/Depositphotos.com

Kommentare

Kommentar schreiben:

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

Erhalten Sie jeden Monat die neusten Business-Trends in ihr Postfach!
X