Jeder Dritte Online-Händler wurde abgemahnt
Abmahnstudie

Jeder Dritte Online-Händler wurde abgemahnt

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Fast jeder dritte Online-Händler erhielt 2017 eine Abmahnung und 84 Prozent bestätigen, dass der Wettbewerbsdruck im Online-Handel zugenommen habe. 20 Prozent der Abmahnungen werden vor Gericht geklärt.

Während der deutsche Online-Handel wächst, spielt sich hinter den Kulissen der Online- Händler ein harter Konkurrenzkampf ab. Die Abmahnstudie des Händlerbundes belegt mit deutlichen Zahlen: Fast alle befragten Händler (84 Prozent) bestätigten, dass sich der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt hat. Unter ihnen erhielt beinahe jeder Dritte (28 Prozent) im letzten Jahr mindestens eine Abmahnung. Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist im Online-Handel leider keine Ausnahme.

Jeder Dritte Online-Händler abgemahnt

Seit 2015 erhöhte sich die Betroffenenzahl stetig von 20 auf 28 Prozent in 2017. Doch eine Abmahnung, die oft mehrere tausend Euro kostet, kommt selten allein. Im letzten Jahr erhielten 13 Prozent der Befragten drei oder mehr Abmahnungen. Doppelt so viele Händler wie im Vorjahr (44 Prozent) stellten einen Anstieg der Abmahnhäufigkeit fest. „Die Zunahme der Abmahnungen ist erschreckend. Die Ergebnisse der Abmahnstudie zeigen, dass der Konkurrenzkampf so hart ist wie noch nie. Mit Blick auf die am 25. Mai in Kraft tretende Datenschutzgrundverordnung erwarten wir in diesem Jahr zusätzlich rechtliche Änderungen im deutschen Online-Handel“, sagt Händlerbund Vorstand Andreas Arlt. Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fordert ab Mai 2018 umfangreiche neue Vorschriften im Umgang mit Kundendaten, die Händler rechtskonform umsetzen müssen.

Gerichtsverhandlungen häufen sich

Die Gründe für Abmahnungen können ein fehlerhaftes Impressum, intransparente Preisangaben oder unlautere Werbeaussagen sein. Diese Verstöße fallen unter das Wettbewerbsrecht, welches mit 57 Prozent der häufigste Abmahngrund ist. Obwohl Abmahnungen die Gerichte entlasten sollen, indem Verstöße schnell und unkompliziert beseitigt werden, nehmen Gerichtsverhandlungen stark zu. Die Anzahl der Abmahnungen, die doch vor Gericht entschieden werden müssen, hat sich auf 20 Prozent) verdreifacht. Von 524 befragten Händlern bestätigten fast alle (84 Prozent), dass der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche verstärkt habe. Mitbewerber auch aufgrund lapidarer rechtlicher Verstöße abzumahnen, ist Gang und Gäbe.

Initiative FairCommerce mit 50.000 Fürsprechern

Um das Abmahnproblem einzudämmen, fordert der Händlerbund seit Jahren ein stärkeres Miteinander innerhalb der Onlinehandelsbranche. Bevor selbst Tippfehler und geringe Verstöße abgemahnt werden, sollten sich Online-Händler zunächst gütlich einigen. Bereits 50.000 Fürsprecher schlossen sich der „Inititative FairCommerce“ – für „Fairness und gegen Abmahnmissbrauch” an. Die Abmahnstudie wurde unter 524 Händlern durchgeführt und das vierte Jahr in Folge vom Händlerbund veröffentlicht.

Foto/Thumbnail: ©studiostoks/Depositphotos.com

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